TROTZ ALLEDEM!

Statt umfassender und unbürokratischer Entschädigung aller ZwangsarbeiterInnen

wurden bürokratisch, menschenverachtende Kategorisierungen vorgenommen, die das Ausmaß der Sklaverei und Barbarei gestaffelt "entschädigen wollen". Auch hier ist das Ziel nicht alle Opfer einigermaßen angemessen und nicht diskriminierend zu entschädigen, sondern es wurde von deutscher Seite aus Druck gemacht um möglichst billig davonzukommen. Nach dem Stiftungsgesetz erhalten ZwangsarbeiterInnen, die in KZs oder Ghettos arbeiten mußten, bis zu 15.000 DM, alle anderen bis zu 5000 DM. Darüberhinaus werden verschiedene Gruppen der ZwangsarbeiterInnen von vorneherein von Zahlungen ausgeschlossen, bzw. anderen wird es so erschwert, daß sie de facto nichts erhalten. Eine weitere Schikane ist die 8 monatige Antragsfrist. Über fünfzig Jahre brauchte der BRD Imperialismus um überhaupt eine Entschädigung zuzugestehen, und dann müssen sich die Opfer innerhalb von 8 Monaten melden, ansonsten verfallen alle Ansprüche.

Die ZwangsarbeiterInnen, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren (fast 30% aller ZwangsarbeiterInnen), erhalten fast nichts. Mit Argumenten, die Herr Graf Lambsdorff aus eigener Erfahrung einbringen konnte, wurden sie einfach beiseite geschoben: "Warum wir landwirtschaftliche Zwangsarbeiter -übrigens nicht nur aus Polen- von Entschädigungsregelungen ausnehmen wollen: Die Beschäftigung von Ostarbeitern ist eine natürliche historische Erscheinung. Sie haben schon immer so gearbeitet und tun dies sogar heute". (konkret 1/2000) Und der Spiegel "unterfüttert" das gleich pseudohistorisch: "Vor allem in der Landwirtschaft lebte mancher unter nahezu normalen Bedingungen" (Spiegel 32/99 (*)

Diese Geschichtsklitterung und völlige Verharmlosung der nazi-faschistischen Zwangsarbeit in der Landwirtschaft läßt sich entlarven, indem einfach aus dem Nürnberger Prozeß die Tatsachen dagegen gehalten werden. Im Urteil des Nürnberger Prozesses heißt es im Anklagepunkt "Die Politik der Zwangsarbeit": "Die Beweisaufnahme zeigte, Im Falle der auf deutschen Bauernhöfen beschäftigten Polen waren die Arbeitgeber ermächtigt, Körperstrafen anzuwenden und wurden angewiesen, die Arbeiter womöglich in Ställen unterzubringen, jedenfalls nicht in ihren eigenen Wohnstätten. Sie waren der ständigen Aufsicht der Gestapo und SS unterworfen und wenn sie versuchten ihre Arbeitsstellen zu verlassen, wurden sie in Erziehungs- und Konzentrationslager überführt". (Nürnberger Prozeß, Band 1, S. 197) Arbeiten unter Gestapo und SS-Aufsicht, das waren also die "normalen Bedingungen!"

Eine weitere Gruppe sind die ehemaligen Kriegsgefangenen, die überwiegend als Zwangsarbeiter vom Nazi-Faschismus "eingesetzt" wurden und 25% aller ZwangsarbeiterInnen ausmachten. Sie sind durch das Stiftungsgesetz von vorneherein ausgeschlossen. Im Gesetz heißt es unter "Leistungsberechtigte": "Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung". Lapidar lautet die Begründung "nach den Regeln des Völkerrechtes durften Kriegsgefangene von dem Gewahrsamsstaat zu Arbeiten herangezogen werden". (Begründung des Gesetzentwurfs, S. 30) Auch hier Verdrehung der Wahrheit, Lügen und Geschichtsklitterung der faschistischen Sklavenzwangsarbeit und damit Verteidigung der Politik des Nazi-Faschismus durch die rot-grüne Regierung!

Auch hier ziehen wir einfach Dokumente heran. Im Nürnberger Prozeß heißt es in der Beweisführung des französischen Anklagevertreters: "Sie (die deutschen Faschisten A.d.V.) zwangen Kriegsgefangene zu Arbeiten, die nach internationalen Abkommen verboten sind.....die alliierten Kriegsgefangenen in den deutschen Rüstungsbetrieben waren dazu gezwungen, im Rahmen der gegnerischen Kriegsanstrengungen mitzuhelfen". (Nürnberger Prozeß, Band 2, S. 300) und im Urteil unter dem Punkt "Die Politik der Zwangsarbeit" wird festgehalten: "Viele Kriegsgefangene wurden in Verletzung des Artikels 13 der Genfer Konvention gezwungen, Arbeiten zu leisten, die mit militärischen Operationen unmittelbar zusammenhingen. Sie wurden zur Arbeit in Munitionsfabriken verwendet, man ließ sie sogar Bombenflugzeuge beladen, Munition tragen und Gräben auswerfen, oft unter den gefährlichsten Umständen. Das galt besonders für Sowjet-Kriegsgefangene." (Nürnberger Prozeß, Band 1, S. 199) Wir gehen hier nicht auf die Ausrottungspolitik - auch durch Zwangsarbeit - des deutschen Faschismus insbesondere gegen die sowjetischen Soldaten ein. Millionen von ihnen verhungerten, wurden ermordet oder bestialisch zu Tode gefoltert.

Fazit aus diesen historisch unwiederlegbaren Tatsachen ist also: Natürlich hat der Nazi-Faschismus selbst gegen geltendes bürgerliches internationales Völkerrecht bei der Sklavenarbeit von Kriegsgefangenen verstoßen. Das ist schwarz auf weiß in den Nürnberger Prozessen festgehalten und verurteilt worden. Entgegen dem Verbot der Genfer Konvention mußten Kriegsgefangene Militärarbeiten leisten und wurden zusätzlich durch rein formal-juristische Tricks (siehe auch hier Nürnberger Prozeß, Band 2, S. 300 ff) zur Zwangsarbeit gepresst. Ein Mittel war sie einfach vom Status "Kriegsgefangene" in den Status "Zivilarbeiter" zu überführen. Auch hier zeigt sich wie der deutsche Imperialismus heute zu seiner Geschichte steht: einige Zugeständnisse zu machen, einige Zahlungen zu leisten, aber davon so wenig wie möglich und möglichst alles vertuschen und verdecken um medienwirksam und exportfördernd aus der Sache herauszukommen. Dabei wird natürlich die Geschichte der Barbarei des Nazi-Faschismus umgeschrieben, verdreht und möglichst verharmlosend dargestellt.

Bei dieser Haltung ist es nur "normal", daß nachdem die ehemaligen ZwangsarbeiterInnen einen Katalog von Nachweisen erbringen müssen, um zu beweisen, daß sie "anspruchsberechtigt" sind, sie -falls ihnen dann etwas zugestanden wird- eine Verzichtserklärung unterzeichnen müssen.

Im preußischen Beamtendeutsch heißt es da: "Jeder Leistungsberechtigte gibt im Antragverfahren eine Erklärung ab, daß er auf alle Ansprüche gegen deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit nationalsozialistischem Unrecht gerichtete Ansprüche wegen Zwangsarbeit unwiderruflich verzichtet" (16).

Damit ist dann wirklich der Schlußstrich gezogen, den der deutsche Imperialismus wollte.