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Hintergründe - es geht um noch mehr -:

Die Frage der Reparationen und des Friedensvertrages

Die Mächte der Antihitlerkoalition (England, USA und die Sowjetunion) hatten in drei Konferenzen (Teheran 1943, Krim-Jalta, Februar 1945, Potsdam, August 1945) ihre Ziele im 2. Weltkrieg bestimmt und ihr Vorgehen gegen Deutschland nach dem militärischen Sieg über den Nazi-Faschismus festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Verträge war das Festschreiben von Reparationen, die Deutschland für seinen verbrecherischen Krieg, für sein Ausrauben und Ausplündern der Völker Europas, für die Verwüstung ganzer Länder und Versklavung und Vernichtung von Völkern zu leisten habe. Gemeinsamer Konsens in der Reparationsfrage war, daß:

"Deutschland gezwungen werden soll, in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und die Leiden, die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und wofür das deutsche Volk der Verantwortung nicht entgehen kann, Ausgleich zu schaffen." (Potsdamer Abkommen, S. 422)

Die Frage der Entschädigungen sollte auf einer gesonderten Reparations-Konferenz (Paris, Dezember 1945) endgültig geklärt werden. Es kam aber zu keiner Einigung und auch die Außenministerkonferenzen in Moskau (April 1947) und in London ( Dezember 1948) lösten die Widersprüche zwischen der sozialistischen Sowjetunion und den Westmächten in dieser Frage nicht. Es war da bereits klar, daß die westlichen Imperialisten wieder zum Hauptkampf gegen die sozialistische Sowjetunion, die entstehenden volksdemokratischen Staaten und die weltweit erstarkten kommunistischen und antiimperialistischen Bewegungen übergegangen waren. Der deutsche Imperialismus sollte wieder aufgepäppelt werden und als Bollwerk gegen den Sozialismus funktionieren. Möglich war das nur durch eine Spaltung Deutschlands und das Einbeziehen der Westzonen in das westliche imperialistische System. Durch den Marshallplan kam es zu einer rasanten ökonomischen Entwicklung in den Westzonen. Da war die Frage der Reparationen und als Teil davon die Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen, die überwiegend aus den osteuropäischen Staaten verschleppt worden waren, nur noch ein Hindernis.

Mit dem Bruch der Antihitlerkoalition und dem Generalangriff der westlichen Großmächte auf das sozialistische Lager - der sogenannte "kalte Krieg" - wurde die Frage der Reparationen, die eigentlich im Rahmen eines Friedensvertrages mit Deutschland gelöst werden sollte, zu den Akten gelegt. Auf der Schuldenkonferenz in London 1952 wurden lächerliche 14,5 Milliarden DM nur zwischen den Westmächten und der BRD vereinbart, aber selbst hier war eine Entschädigung für Zwangsarbeit nicht enthalten. Auch durch das verabschiedete Gesetz zur Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen soll nicht an die weitergehenden Reparationsforderungen gerührt werden. Ausdrücklich hat die CDU in einer Zusatzerklärung betont, "daß auch durch dieses Gesetz die Frage der Reparationen nicht neu belebt werden kann" (Bundesgesetzblatt). Das ist auch einer der Gründe, warum die BRD mit den Siegermächten auf keinen Fall einen Friedensvertrag (nach 55 Jahren!!!) abschließen will. Welche Dimension die Frage des Friedensvertrages für den deutschen Imperialismus hat, wird nirgendswo so zielklar ausgedrückt, wie in einem Papier der Regierung Kohl, erstellt im Rahmen der 2 + 4 Verhandlungen (1991):

"Eine vertragliche Verpflichtung zur allgemeinen Reparationsleistung für Schäden im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg sind wir bisher NIE eingegangen.

In dem von uns unterzeichneten Londoner Schuldenabkommen von 1953 haben wir lediglich einer Regelung zugestimmt, wonach eine Prüfung der aus dem 2. Weltkrieg herrührenden Forderungen bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt wird. Wann die endgültige Regelung der Reparationszahlung erfolgen soll, ist im Londoner Schuldenabkommen nicht geregelt. Ein Anspruch unserer ehemaligen Kriegsgegner auf Reparationsleistungen könnte erst aufgrund von Verpflichtungen entstehen, die wir im Rahmen eines friedensvertraglichen oder sonstigen, die Reparationsfrage regelnde Abkommen eingehen. DIE ÜBERNAHME SOLCHER VERPFLICHTUNGEN WOLLEN WIR UNTER ALLEN UMSTÄNDEN VERMEIDEN. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eines künftigen vereinigten Deutschlands ein vorrangiges Interesse, sich jeder Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages zu widersetzen.Wir waren und sind der Meinung, daß Reparationen, angefangen mit dem Londoner Schuldenabkommen und am Ende mit den zwei plus vier Vertrag ein erledigtes Thema sind. (Lambsdorff) und der damalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher hat klipp und klar gesagt: Damit wir das Thema nicht immer wieder auf den Tisch kriegen, wird es nie einen Friedensvertrag geben." (Zitiert in FR 15.4.00)

Praktisch schlägt sich diese Haltung nieder in der Ignorierung von Reparationsforderungen, die seit Jahrzehnten von Ländern wie Ex-Jugoslawien, Albanien und Griechenland gestellt wurden. Ein aktuelles griechische Gerichtsurteil, das eine Entschädigungspflicht des deutschen Staates für Massaker an der Zivilbevölkerung im 2.Weltkrieg bejaht, wird von den bürgerlichen deutschen Medien zynisch so kommentiert. "Ein gefährliches Urteil: Ein Faß ohne Boden und Scheunentor von gigantischem Ausmaß" für "gigantische Entschädigungssummen" wird laut Welt (24. 5. 00) mit diesem Gerichtsurteil eröffnet. Der deutsche Imperialismus wurde nicht gezwungen die politische und materielle Verantwortung für den Nazi-Faschismus zu übernehmen und wird sie auch nicht übernehmen, solange nicht die Volksmassen ihn durch einen radikalen demokratischen Kampf dazu bringen.