TROTZ ALLEDEM!

Im Westen, Osten, Norden, Süden

Alles für den „sozialen Frieden“

IG Metall schließt wieder ein Mal aus

Wegen ihrer Kandidatur auf „gegnerischer Listen“ fliegen aktuelle Aktivisten aus der IG Metall. Oder werden wie bei Daimler Marienfelde/Berlin gerügt und mit Funktionsverbot belegt. Das ist nichts Neues. Wer sich mit der Geschichte der DGB-Gewerkschaften auseinandersetzt, stößt immer wieder auf diese ‚Kampfmaßnahme’ gegen kämpferische Gewerkschafter.

Zum Beispiel die IGM-Ausschlüsse 2003. Die Aussage des damaligen Gewerkschaftssekretärs, Hansjörg Schmierer in einem Interview der jungen Welt vom 14.03.2003 trifft es ziemlich klar:

 „JW: Der Bundesvorstand der IG Metall hat Anfang dieser Woche auf Antrag der Stuttgarter Ortsverwaltung den 49jährigen Volker Kraft, Betriebsrat im Daimler­Chrylser-Werk Stuttgart-Untertürkheim, wegen ‚gewerkschaftsfeindlicher Aktivitäten’ und Unterstützung der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) aus der IG Metall ausgeschlossen. (...)

IGM: Es geht doch gar nicht darum, unbequeme Mitglieder loszuwerden. Wir müssen jedoch verhindern, daß die inneren Strukturen der Gewerkschaft von außen angegriffen und unterlaufen werden. Es muß auch für die Mitglieder deutlich werden, wer für die IG Metall spricht. Mit dem Ausschluß von Volker Kraft ist klargestellt, daß er uns nicht vertritt.

JW: Fürchtet die große IG Metall die Aktivitäten einer kleinen kommunistischen Partei, weil sie die Gewerkschaft nicht als sozialdemokratischen Kanzlerwahlverein, sondern als Organ des Klassenkampfes sieht?

IGM: Die IG Metall fürchtet die MLPD nicht. Aber es ist ärgerlich, wenn wir neben den Unternehmen einen weiteren Gegner haben. Die MLPD ruft ständig zu selbstständigen Streiks auf und nimmt in den verschiedenen Politikfeldern andere Positionen ein als die IG Metall. Sie versteht die Gewerkschaft als verlängerten Arm der Partei, nicht als selbständige Organisation. Sie steht am Rande der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb gehört sie, anders als die DKP oder die PDS, zu den gewerkschaftsschädigenden Organisationen.“ (Ausschluß Stuttgarter IG Metall: Unbequeme Geister unerwünscht?, JW sprach mit Hansjörg Schmierer, Gewerkschaftssekretär der IG Metall in der Ortsverwaltung Stuttgart)

Bessere Betriebsräte, bessere Gewerkschafter –
bessere Klassenzusammenarbeit oder Klassenkampf?

„Schafft die Einheit“ mit diesen Worten mahnte der Holzarbeiter Wilhelm Leuschner 1949 zur Gründung der Einheitsgewerkschaft, die als starke und durch­setzungsfähige Organisation der Arbeiter aufgebaut werden sollte. Er wollte keine Aufspaltung in sozialistische, christliche oder kommunistische Gewerkschaften. Aus den bitteren Erfahrungen im Hitlerfaschismus waren viele ArbeiterInnen dafür. Sie setzen bei der Gründung des DGB große Hoffnungen in ihn. Wie sah das aber in der Realität aus? Der DGB, federführend gegründet von US-Behörden u.a. dem CIA, sollte ein Ordnungsfaktor des kapitalistischen Systems in Westdeutschland sein. Wo fand sich da die Einheit gegen die erpresserischen Drohungen der Kapitalisten? Wo die Einheit gegen Lohnkürzung und Arbeitszeitverlängerung? Die Einheit für gleiche Löhne? Die Einheit für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen? Die Einheit für die Kampfkraft in den ökonomischen und politischen Kämpfen der Werktätigen? Die Einheit in der für die Arbeiterinteressen kämpfende Organisation? Alles Fehlanzeige! Doppelzüngigkeit! Von Beginn an wurden die so genannten Einheitsgewerkschaften als Organisationen der Klassenzusammenarbeit aufgebaut. Ihre Einheit war und ist eine Einheit auf der Grundlage des Klassenverrats. Trotz Alledem hat sich schon in grundsätzlichen Artikeln mit dem Charakter der DGB-Gewerkschaften und in konkreten Einschätzungen z.B. von Tarifauseinandersetzungen oder Standortkämpfen, mit den sozialpartnerschaftlichen Methoden der DGB-Gewerkschaften auseinander­gesetzt.

Welchen Verrat die DGB-Gewerkschaften im Namen der Einheit an den Interessen der Arbeiterklasse immer wieder von neuem begeht, zeigt auch ihr Umgang mit kritischen, kämpferischen, sozialistischen Gewerkschaftsaktivisten.

Die DGB-Gewerkschaften sind sogar als Massenorganisationen für Verteidigungskämpfe zum zahnlosen Tiger verkommen. Die IG Metall z.B. ist mehr als zahnlos – sie ist ein Giftzahn im Fleisch der Arbeiterklasse! Gleichwohl gibt sie sich immer wieder etwas scheinradikal. Der scheinbar kämpferische Auftakt für Tarifrunden zum Beispiel ist ein Muss. Markige Reden der Vorsitzenden peitschen die Mitglieder auf: Noch ist es wichtig, dem Verband der Bosse der Metall- und Elektroindustrie, wenigstens zum Schein, die Zähne zu zeigen. Warnstreikaktionen können als Drohung für den Arbeitskampf gedeutet werden. Dann folgt der zahme Kompromiss. Vorbei – die vorgetäuschte Kampfbereitschaft. Vorbei – die von den Gewerkschaftsbürokraten zum Ritual herabgewürdigten Aktionen: Vorbei – Forderungsdiskussion mit der IG Metall Basis und Warnstreiks.

Immer wieder das selbe Ritual. Was vielen längst dämmert, tritt offen zu Tage: Die IG Metall ist ein Miezekätzchen und kuschelt mit dem Kapital! Doch wird nicht in den Medien immer wieder von den mächtigen Gewerkschaftschefs gesprochen? Ja: Gewerkschaftsbonzen und Betriebsratsfürsten sind tatsächlich mächtige Institutionen. Mit dem Argument, die Einheit der IG Metall zu stärken, werden seit Jahren wieder und wieder kritische Gegner der Politik der Klassenzusammenarbeit aus den Reihen der Gewerkschaft ausgeschlossen. Besonders die Werke der Daimler AG sind Schauplatz von wahren „Hexenjagden“. So sieht das die aktuelle von Ausschlüssen betroffene „alternative“ im Werk Sindelfingen: „Im Juni 2009 haben wir Montagearbeiter eine alternative Betriebsgruppe ins Leben gerufen, die hauptsächlich aus IGM-Mitglieder bestand, weil wir der Meinung waren, dass unsere Probleme, die wir an den Bändern haben, ignoriert werden! Wir wollten etwas ändern! Seit damals versuchen die IGM Betriebsräte diese kleine Gruppe kaputt zu machen. (...) Wir meinen: Die IGM sollte mal in den Spiegel schauen und überlegen, welchen Weg sie da geht. Was ist das für ein System, das sie gegen die eigenen Mitglieder ausübt! Wir dachten, die Hexenverfolgungen der Kirche im Mittelalter sind längst vorbei! Aber dies ist anscheinend eine neue Art von Hexenverfolgung der IGM im neuen Zeitalter! Wo bleibt da: Soziale Demokratie??? Gleichberechtigung??? Gerechtigkeit??? Schutz von Minderheiten???“

Gewerkschaftsausschlüsse haben in der IG Metall eine lange Tradition. Mit den unliebsamen kämpferischen Aktivisten will sich die IG Metall auf keinen Fall arrangieren. Die „Alternativen Metaller“ im Mercedes-Benz Werk Kassel können beispielsweise auf mehrere Jahrzehnte Ausschluss, Wiederaufnahme und Wiederausschluss zurückblicken: „1990 wurden wir, wegen der Kandidatur auf einer eigenen konkurrierten Liste, aus der IG Metall ausgeschlossen bzw. haben Funktionsverbot erhalten. 1993 wurden wir wieder, wegen eines für uns positiven Gerichtsurteils durch mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof, in die IG Metall aufgenommen. Die IG Metall ist jedoch noch vors Bundesverfassungsgericht gegangen und hat letztendlich 1999 in der Sache Recht bekommen, eigene Mitglieder, auf konkurrierenden Listen zur Betriebsratswahl, ausschließen zu können. Im Dezember 2002 wurden alle ‚Alternativen Metaller’ aus der IG Metall ausgeschlossen. Begründung: ‚Sie haben auf der Liste ‚Alternative Metaller’ kandidiert, somit die Persönlichkeitswahl verhindert und sich damit gewerkschaftsschädigend verhalten’. Hier ist festzustellen: Wir haben keine Persönlichkeitswahl verhindert. Gegen den Ausschluss, insbesondere gegen diese falsche Begründung, haben wir beim IG Metall Kontrollausschuss und Beirat Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerden wurden mit formalen Gründen abgelehnt: Die Verfahrensabläufe seien eingehalten worden. Wörtlich: ‚Der Kontrollausschuss hat also keine inhaltliche Bewertung der Entscheidung der Untersuchungskommission bzw. des Vorstandes vorzunehmen’. Den nun möglichen Rechtsweg vor Gericht haben wir nicht eingeschlagen. Es war uns einfach zu blöd, dann im nachhinein, mit einer anderen Begründung, erneut ausgeschlossen zu werden.“

Die Gewerkschaftsführer nennen diejenigen, die für die Rechte der ArbeiterInnen eintreten „gewerkschaftsschädigend“. Das sind die, die gegen das Co-Management vorgehen und sich gegen undemokratische Entscheidungen in Betriebsrat und Gewerkschaft wehren. Das sind die, die sich immer noch für alte Ideale der Gewerk­schafts­bewegung stark machen und das sind nicht zuletzt alle RevolutionärInnen, die den Kapitalismus mit all seiner Unterdrückung und Ausbeutung abschaffen wollen.

Halt mal! WIR sehen das entschieden anders. „Gewerkschaftsschädigend“ sind vor allem die Gewerkschaftsbonzen selbst. Ihre Politik der Einheit der Gewerkschaften ist in Wirklichkeit eine Politik der Einheit mit den Interessen des Kapitals. So sind auch die DGB-Gewerkschaften gelbe Gewerkschaften und haben mit Organisationen des Klassenkampfs nichts zu tun. Gibt es etwas, das den Gewerkschaften mehr schadet als die Politik des Verzichts, die Stellvertreterpolitik ohne die ArbeiterInnen an der Basis einzubeziehen? Was schadet einer Gewerkschaft mehr als die Aufgabe jeglicher Kampfkraft? Was gibt es gewerkschaftsschädigenderes als die eigenen Mitglieder rauszuschmeißen? Wenn nicht mehr der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit die gewerkschaftlichen Kämpfe bestimmt, sondern der Machterhalt der Gewerkschaftsbonzen, dann ist für uns die Frage geklärt, wer oder was „gewerkschaftsschädigend“ ist.

Aktuelle Ausschlüsse

2010 wurde gegen langjährige Gewerkschaftsaktivisten aus drei Daimler Werken das Ausschlussverfahren betrieben: Kassel, Berlin-Marienfelde und Sindelfingen. In jedem Fall wurde die Kandidatur auf einer „gegnerischen Liste“ als Ausschlussgrund angeführt. Diese Kandidatur wurde als „gewerkschaftsschädigend“ eingestuft.

Die ALTERNATIVE in Berlin-Marienfelde aktivierte einen Solidaritätskreis, der mit verschiedenen Aktionen inklusive Unterschriften von bekannten Künstlern und Intellektuellen und einer kämpferischen Kundgebung vor dem Gewerkschaftshaus gegen die Maßnahmen der Gewerkschaftsbürokratie aktiv wurde. Letztendlich wurden zwei Listenmitglieder mit Funk­tionsverbot belegt und die anderen bekamen eine Rüge. Also kein Ausschluss. Allerdings war es damit nicht zu Ende. Ein Listenmitglied wurde nicht in die IG Metall aufgenommen – auch eine Erklärung, dass er sich an Gewerkschaftsbeschlüsse halten werde, nützte nichts. Abschwören bringt bei den Herren Gewerkschaftsbonzen in diesem Fall eben auch nichts!

Die ALTERNATIVEN METALLER in Kassel hatten Zuwachs auf ihrer Liste. Prompt reagierte der IGM-Apparat mit Ausschlussverfahren. Es gab Protestbriefe und mehrere Solidaritätsaktionen.

Die Listenführer der ALTERNATIVE in Sindelfingen haben sich letztendlich entschieden den formal juristischen Kampf gegen die IGM Stuttgart nicht zu führen. Sie sind seit Januar aus der IGM ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch Mitglieder der Gruppe, die aus Solidarität ebenfalls aus der IGM ausgetreten sind. Wir denken, dass es besser gewesen wäre, zu bleiben und innerhalb der IG Metall den Kampf gegen diese Ausschlüsse weiterzuführen. In einer Hinsicht haben sie damit genau das getan, was die IGM wollte. Klar, der Solidaritätsgedanke mit den anderen ausgeschlossenen Kollegen ist richtig!

Gegen Ausschlüsse in der Gewerkschaft kämpfen, die Politik des Klassenverrats aufdecken und die heuch­lerischen Gewerkschaftsbonzen entlarven! Diese Solidarität unterstützt uns, andere Gewerkschafter für eine kämpferische Betriebspolitik zu gewinnen. Kämpferische revolutionäre Solidarität untereinander und gegen die Verräter der Arbeiterklasse! (Weitere ausführliche Informationen gibt es unter anderem unter www.labournet.de)

Wer sind die „Alternativen Gewerkschafter“?

Wofür treten sie ein? Sicherlich gibt es Unterschiede aber ihnen gemeinsam ist, dass sie allesamt bekennende Gewerkschaftsaktivisten sind. Zum Teil wegen „erfolgreicher“ Ausschlussverfahren, ohne Mitglieder der IG Metall zu sein. Viele Betriebsgruppen – auch oppositionelle Betriebsratslisten wollen eine Alternative zur offiziellen IGM-Betriebspolitik bieten. Kritische Haltungen, alternative Vorschläge und eine unabhängige, an den Interessen der Belegschaft orientierte Politik sehen sie als unabdingbar an. Den Alleinanspruch darauf, zu wissen, welcher Weg der richtige ist, lehnen sie im Gegensatz zu vielen Gewerkschaftsbonzen ab. Stattdessen suchen sie Lösungswege aus den Beratungen mit den Kollegen. „Dieses hat sich in vielen Fragen und Problemstellungen bewährt. Nur gemeinsam mit der Belegschaft lässt sich die Zukunft im positiven Sinn der Arbeitnehmer gestalten. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der IG-Metall als Gewerkschaft und dem IG Metall-Vertrauenskörper, zumindest für uns, selbstverständlich.“ (Zitat aus dem Selbstverständnis der „Alternativen Metaller“ Daimler Kassel, www.alternativemetaller.de)

Ihre Politik steht in Opposition zum Co-Management der Betriebsratsmehrheit und deren widerstandslosen Hinnahme von ständigen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Stattdessen vertreten sie das Recht auf betriebliche Kämpfe zur Abwehr und setzen sich ein gegen das Ausspielen von Belegschaften und Belegschaftsgruppen: „Fortsetzung der offenen Informationspolitik, Beteiligung, ständiger Meinungsaustausch und Beratung mit den Kollegen, konsequente und sachkundige Vertretung der Belegschaftsinteressen, Verhandlungsspielräume maximal nutzen und ausbauen, weltweite Kontakte nutzen und ausbauen, Verzicht auf Privilegien. Weiteres Eintreten für die Persönlichkeitswahl“ und „Wir sind gegen jegliche Sozialpartnerschaft der IGM und der Betriebsräte, wir wollen, dass für unsere Interessen gekämpft wird.“ (s.o.)

Enttäuscht vom Co-Management der Gewerkschaftsbonzen und Betriebsratsfürsten versuchen sie eine alternative Betriebspolitik aufzubauen. Die heuchlerischen Reaktionen zeigen nur wie sehr der Gewerkschaftsapparat mit den Interessen des Kapitals verflochten ist. Wovor haben die gelben Gewerkschafts- und Betriebsratsführer solche Angst? Bestimmt sind Gewerkschaftsausschlüsse, Funktionsverbote, Ausschließen kämpferischer ArbeiterInnen von Informationen und Diskussionen Teil der Machtbesessenheit gelber Gewerkschaftsführer. Angst haben sie nämlich vor allem um sich selbst, vor Macht- und Geltungsverlust. Betriebsgruppen und auch alternative Listen mit kämpferischer Ausrichtung sind heute wichtig, um die Gewerkschaftsbürokratie zu entlarven, und Gewerkschaftsdemokratie einzufordern. Gleichzeitig aber auch um selbstständige Betriebskämpfe zu führen, die die DGB-Gewerkschaften im Keim schon ersticken.

Wir wollen die Einheit der revolutionären Kräfte in den Betrieben schaffen. In Zeiten der relativen Schwäche der Arbeiterbewegung ist es noch Zukunftsmusik. Daher steht auch heute die Gründung eigener Roter Gewerkschaften nicht an. Heute gibt es noch keine organisierte revolutionäre Gewerkschaftsopposition. Revolutionäre Gewerkschaftsopposition ist auch mehr als eine oppositionelle Gruppe in einem Betriebsrat zu stellen, der in der Mehrheit von gelben Gewerkschaftsfunktionären wie Klemm, Einenkel und Co beherrscht werden. Was ist also zu tun?

Wir setzen alles auf selbstständige Kämpfe, organisiert und geleitet durch Kampf- und Streikkomitees, die von der Belegschaft gewählt werden. Aus jeder Aus­einandersetzung lernen, oppositionelle Gruppen nach Möglichkeit unterstützen. Wo es geht, revolutionäre Betriebsgruppen bilden und kommunistische Betriebs­zellen ansteuern. Zu all dem ist es unbedingt notwendig, den Kampf um jeden ArbeiterInnenkopf um jedes ArbeiterInnenherz führen – in den Gewerkschaften und im Betrieb.

Weg mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen für revolutionäre und demokratische Gewerkschafter!

Schluss mit der Politik der Klassenversöhnung!

Schaffen wir die Einheit der Arbeiterklasse im selbst­ständigen betrieblichen Kampf!

Bilden wir kämpferische und kommunistische Betriebsgruppen!

Ausschlussbegründung der IG Metall gegen MLPD-Mitglieder

Am 14.12.1982 hat der Vorstand der IGM das Rundschreiben Nr.7/82 über die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) an die Bezirksleitungen und Ortsverwaltungen herausgegeben.

Darin heißt es:

„Der Beirat hat am 14.12.1982 beschlossen:

1. Die ‚Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands’ (MLPD) ist eine gewerkschaftsfeindliche Organisation.

2. Die MLPD fällt unter den Beschluß des Beirats über linksextremistische Gruppen vom 16. April 1973 und vom 14. September 1976 und ist als gegnerische Organisation anzusehen. Mitglieder der IGM, die der MLPD angehören oder sich an deren gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, müssen mit dem Ausschluß rechnen.’“

Das wird in dem Rundschreiben folgendermaßen begründet:

„Die MLPD versteht sich der KABD-Linie folgend und an Marx, Lenin und Mao Tse-tung orientiert als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse. Nahziel ist die Vorbereitung der Revolution und der Sturz des staatsmonopolitischen Kapitalismus. Über die Diktatur des Proletariats und die Liquidierung der kapitalistischen Klasse sollen Sozialismus und Kommunismus aufgebaut werden.”

(Aus einer Dokumentation über den Kampf gegen den IGM-Ausschluss des SEMIKRON-Betriebsrats Joseph Lutz.)

 
Solidarische Grüße an die kämpfenden Kolleginnen und Kollegen der Alternativen Liste im Daimler Werk Sindelfingen

Mit Wut haben wir die Entscheidung des IG Metall Vorstands zur Kenntnis genommen, Ali Yaylaci und Mahmut Aktas, aktive Kolleginnen und Kollegen der Alternativen Liste, aus der IG Metall auszuschließen. Wir sind nicht überrascht, dass die IG Metall Chefs und ihre Büttel in den unteren Rängen gegen aktive Gewerkschafter, die nicht auf Linie sind, mit Knüppeln vorgehen. Merkwürdig wäre es, wenn sie das nicht tun würden.

Wir erklären unsere Solidarität mit eurem Kampf für den Verbleib in der IG-Metall und fordern vom Vorstand die volle Wiederherstellung eurer Rechte als Gewerkschaftsmitglieder.

Wir wünschen euch weiterhin viel Kraft und Zuversicht in eurem Kampf gegen die Angriffe des Kapitals und der Co-Manager!

Kolleginnen und Kollegen von der Zeitschrift Trotz Alledem

Februar 2011

Im Streitfall entscheidet das der Bundesgerichtshof, so geschehen bei den „Alternativen Metallern“ aus Kassel. Wenn keine sachlich berechtigten Gründe für die Ablehnung (zum Beispiel wegen gewerkschaftsfeindlicher Betätigung) vorliegen, unterwirft der Bundesgerichtshof die Gewerkschaften in ständiger Rechtsprechung einem grundsätzlichen Aufnahmezwang und leitet daraus ein begrenztes Ausschlussrecht ab. „Wenn der Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein schwerwiegendes Interesse von Beitrittswilligen am Erwerb der Mitgliedschaft besteht.“ (BGH 12. Oktober 1984 – I ZR 91/84 – BGHZ 93, 51 = JuS 1985, 564).

Aber die Gewerkschaften dürfen sich auch schützen ...

Danach dürfen Gewerkschaften grundsätzlich, zum Schutz ihres Rechtes auf Selbstbewahrung in ihren Satzungen die Beendigung der Mitgliedschaft vorsehen, wenn ein Mitglied einer mit den Zielen der Gewerkschaft unvereinbaren Gruppierung, insbesondere einer gegnerischen politischen Partei, angehört (BGH, Az: II ZR 255/89). Gerechtfertigt kann danach ein Unvereinbarkeitsbeschluss bei Gewerkschaften in folgenden Fällen sein:

... vor Mitgliedern aus gewerkschaftsfeindlichen Parteien

Es ist durchaus vertretbar, daß die Gewerkschaft in den Programmen der „Die Republikaner“ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus findet und außerdem eine Überbetonung des Nationalen und eine Ausgrenzung der Ausländer feststellt, die es rechtfertigen, die Parteimitgliedschaft für unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zu halten. (LAG Düsseldorf 22. September 1994 – 8 O 486/93 – AuR 1995,m 382).

... vor Mitgliedern aus radikalen Parteien

Einem Urteil des LG Frankfurt/Main vom 18. November 2003 zufolge dürfen Gewerkschaften grundsätzlich Mitglieder radikaler, noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärter Parteien (hier: MLPD) ausschließen, soweit die Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt. Das Recht zur parteipolitischen Betätigung aus Art. 21 GG finde im durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Recht der Gewerkschaft zur Verteidigung ihrer inneren Ordnung seine Grenzen (AZ: 2-19 O 160/03)

Bei Mitgliedschaft in gewerkschaftsfeindlichen Organisationen

Aus der Gewerkschaft kann ausgeschlossen werden, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die mit einer gewerkschaftlich unterstützten Liste konkurriert (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 123/93)

Grundlage für die Ausschlüsse sind in der Satzung der IG Metall festgeschrieben:

Unvereinbarungsbeschlüsse sind Regelungen, nach denen die gleichzeitige Mitgliedschaft in der IGM mit der Mitgliedschaft in einer anderen, namentlich benannten Organisation, unvereinbar ist und ein Aufnahmehindernis oder einen Ausschlussgrund darstellt. Seit 1973 erklärt die IGM bestimmte Parteien und Organisationen zu „gegnerischen Organisationen“. Wer diese Organisationen aktiv unterstützt oder Mitglied ist, kann ohne weiteres Verfahren aus der IGM ausgeschlossen werden. Die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von MLPD-Mitgliedern wurde vom Bundesgerichtshof 1989 bestätigt.

IG Metall Satzung § 11 Abs 1 Satz 2:

Der Ausschluss von Mitgliedern ohne Untersuchungsverfahren kann auch erfolgen, wenn sie einer gegnerischen Organisation angehören oder sich an deren gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen.