Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen gegen die Menschheit - Verbot der NPD?
Die
Blutspur der NSU-Morde hat die alte Debatte um ein NPD-Verbot noch einmal
entfacht. Aktuell hat der Bundesrat beschlossen einen Verbotsantrag beim
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu stellen. Die Bundesregierung lehnt es ab
sich anzuschließen. Das Parlament wird noch entscheiden.
Der
Faschismus ist letztendlich eine der Formen der Herrschaft der Bourgeoisie.
Auch die demokratischste aller bürgerlichen Demokratien verwendet gegen alle
sich auflehnenden Werktätigen, RevolutionärInnen den faschistischen Knüppel.
Der NPD-Verbotsantrag kommt aus taktischen Gründen kurz vor den Wahlen 2013 und
soll das „internationale Ansehen Deutschlands“ wieder einmal aufpolieren. Das
NPD-Verbotsverfahren von 2003 scheiterte vor dem BVerfG. Während des Verfahrens
stellte sich heraus, dass etwa 1/3 aller Leitungsmitglieder der
NPD-Organisationen mit bezahlten V-Männern, d. h. Staatsangestellten besetzt
waren. Die NPD war nicht „staatsfrei“, wie es im Parteiengesetz der BRD
vorgeschrieben ist, um eine Partei zu verbieten. Sie war (und ist) sozusagen
eine staatlich organisierte und vom Verfassungsschutz geleitete Partei! Die
Groteske ist offensichtlich: Eine Partei, die vom Staat in ihren Leitungsebenen
geführt wird, kann schlecht verboten werden. Dann könnte das Gericht gleich den
Staat verbieten? [1]
Das soll 2013 bei dem neuen Verbotsantrag alles ganz anders sein! Angeblich wurden die V-Männer in den Leitungsebenen „abgeschaltet“ und die Belege für die „grundgesetzwidrigen “ Positionen der NPD stammen angeblich nicht von V-Leuten.
[1] In der BRD kann eine vom Staat auf Führungsebene stark unterwanderte Partei nach „rechtsstaatlichen“ Kriterien auf Grundlage Art. 21.2 GG nicht angeklagt werden. Die „Staatsfreiheit“ muss vor Aufnahme des Verfahrens gewährleistet sein. Die Beweisführung darf sich nicht auf Aussagen von Staatsbediensteten stützen.
Es gibt
bisher zwei Parteiverbote seit Gründung der BRD. Am 19. November 1951 wurde von
der Bundesregierung der Antrag auf Verbot der „Sozialistischen Reichspartei“,
SRP gestellt. 1952 wurde das Verbot vom BVerfG verfügt. Die SRP war, sowohl
programmatisch, als auch personell, eine Nachfolgeorganisation der verbotenen
und aufgelösten NSDAP. Das Potsdamer Drei-Mächte-Abkommen (UdSSR, USA,
Großbritannien) hatte für Deutschland festgelegt: „Die Nationalsozialistische
Partei mit ihren Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; ... es
sind Sicherungen dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen
können; jede nazistische und militaristische Betätigung und Propaganda ist zu
unterbinden.“ (02.08.1945)
Dementsprechend
wurde das Parteiverbot verhängt.
Am 22.
November 1951, drei Tage nach dem Verbotsgesuch gegen die SRP, reichte die
Bundesregierung den Antrag auf Verbot der „Kommunistischen Partei
Deutschlands“, KPD ein. Im August 1956, fünf Jahre nach Antragsstellung, wurde
das KPD-Verbot verkündet. Begründet wurde es damit, die KPD vertrete
„revolutionäre Fernziele“, die dem Grundgesetz widersprechen. In der
Verbotsbegründung ging es nicht um eine konkrete Gefahr, die angeblich von der
KPD ausging. Bei den Bundestagswahlen 1953 war die KPD auf 2,2% Wählerstimmen
gekommen. Sie war aktiv und führend in der sich rasch entwickelnden
Friedensbewegung beteiligt.
Die
Geschichte zeigt die Forderungen nach dem Verbot von Parteien kann ein
zweischneidiges Schwert sein. Die Bourgeoisie verwendet es auch, und vor allem
gegen linke revolutionäre Kräfte.
Trotzdem
fordern wir KommunistInnen heute in der aktuellen Debatte nicht nur das Verbot
der NPD, sondern das Verbot aller faschistischen Organisationen! Und zwar
SOFORT! Unsere Verbotsforderung liegt vor allem in unserer Einschätzung des
Faschismus begründet: Faschismus ist keine Meinung! Das ist eine menschenfeindliche
Ideologie und Praxis! Hunderte von Menschen, die ins Nazi-Feindbild passen,
wurden seit der Gründung der BRD, von Nazis ermordet.
Mit einem
Verbot kann die NPD nicht mehr ihr Parteistatusprivileg nutzen, um öffentliche
Großveranstaltungen abzuhalten und legal, unter dem Schutze des Staates ihr
menschenfeindliches, rassistisches Programm unter die Leute bringen. Außerdem
wird sie ihre legalen Möglichkeiten zur Finanzierung verlieren (Spenden,
Wahlkampfkostenerstattung etc.). Weniger Geld – weniger Möglichkeiten.
Aber wir
fordern nicht nur die NPD zu verbieten. Wir verlangen ein Verbot aller
faschistischen Organisationen, egal ob sie regional oder bundesweit agieren, ob
sie in Kameradschaften, Vereine oder sonstigen Zusammenschlüsse organisiert sind.
Natürlich reicht ein Organisationsverbot nicht aus, um Nazi-Faschisten,
Nazi-Schläger oder gar faschistisches Gedankengut vollständig aus der Welt zu
schaffen. Aber es wird deren Wirkungskreis eingrenzen, ihre rassistischen
Hetzkampagnen und Organisierungen erschweren. Ein Verbot aller faschistischen
Organisationen wird der bürgerliche Staat nicht aussprechen. Diese Forderung
kann nur durch einen starken, massenhaften antifaschistischen Kampf aller
Werktätigen durchgesetzt werden. Der antifaschistische Kampf muss vor allem auf
der Strasse und in den Betrieben weitergeführt werden. Durch die Forderung nach
einem Verbot aller faschistischen Organisationen, schaffen wir ein Bewusstsein
für den Kampf um demokratische Rechte.
Diese
Parole darf allerdings nicht alleine stehen. Wir müssen und werden zugleich die
Illusion entkräften, der deutsche Staat werde mit einem eventuellen Verbot
faschistischer Organisationen, auch nur annähernd antifaschistisch oder gar antirassistisch.
(Alle wird er nie verbieten! Er wird, wie bisher die eine oder andere konkrete
Organisation, die er aktuell nicht braucht, verbieten.) Keine Illusion in den
bürgerlichen Staat!
Allein
schon die Tatsache, dass trotz des völkerrechtlich bindenden Verbotes
faschistischer Parteien in Deutschland durch das Potsdamer Abkommen, diese
sofort nach der Gründung der BRD legal arbeiten konnten und können, zeigt die
Verlogenheit der Bourgeoisie. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein Großteil
der alten Nazi-Faschisten im westdeutschen Staatsapparat, im BND, im
Verfassungsschutz und Militär, wie auch in den bürgerlichen Parteien etc. breit
gemacht. Sie haben die revanchistische BRD mit aufgebaut. Auf der anderen Seite
haben sich die „alten Kameradschaften“ in neu gegründeten, faschistischen
Parteien/Organisationen versammelt.
Verschiedene
faschistische Organisationen wurden mit direkter, tatkräftiger Hilfe ihrer
alten Nazi-Kumpanen im Staatsdienst mit aufgebaut und aufgerüstet. Schwere
Waffen wurden bei Durchsuchungen von Nazi-Nestern, Vereinsräumen oder Wohnungen
gefunden. Diese Waffen waren nicht einfach irgendwo auf der Strasse zu kaufen.
Am 16. September 1970 äußerte sich Franz-Josef Strauß im Bad Reichenhaller
Vertrautenkreis: „Man muß sich der nationalen Kräfte bedienen, auch wenn sie
noch so reaktionär sind. Hinterher ist es immer möglich, sie elegant
abzuservieren. Denn mit Hilfstruppen darf man nicht zimperlich sein“. (Der
Spiegel, 12/1970)
Das trifft
genau den Kern: Für den ‚Notfall’ hält sich der bürgerliche Staat eben seine
faschistischen Schlägertruppen, damit sie, wenn die Kämpfe der Arbeiterklasse
erstarken, ihre Truppen losschicken können. Ende der 1960er Jahre setzte die
Bourgeoisie massiv auf die NPD, die rasch an Stimmen gewann, um gegen die
revolutionäre Studentenrevolte aufzurüsten. Es war der NPD-Anhänger Bachmann
der 1968 den Mordanschlag auf Rudi Dutschke verübte.
Bereits
1918 wurden tausende ArbeiterInnen und KommunistInnen, unter ihnen Karl
Liebknecht und Rosa Luxemburg von faschistischen Freikorps ermordet. Die
damalige SPD Regierung hat die Stoßtrupps der Reaktion für ihre Zwecke benutzt.
Die revolutionären Kämpfe der Arbeiterklasse rüttelten unter der Führung der
KPD an der Staatsmacht und das musste mit aller Macht verhindert werden.
Heute
braucht der bürgerliche Staat die Nazis nur partiell für seine Zwecke. In
Deutschland werden die Nazi-Netzwerke/Organisationen heute vor allem benötigt,
damit sie ihre offen rassistische, antisemitische und antikommunistische
Propaganda in die Gesellschaft tragen und der Staat vor allem seine innere
Faschisierung vorantreiben kann.
Aber in
Krisenzeiten setzt der kapitalistische Staat die Nazis-Faschos als seine
„direkte Kampfreserve“ ein, so wie aktuell in Griechenland.
Mit der
rasanten Krisenentwicklung und dem Erstarken der Kämpfe und dem Widerstand der
griechischen Arbeiterklasse ist auch sofort ein Erstarken der offensiv
faschistischen Parteien/Gruppierungen einhergegangen. Sie terrorisieren
MigrantInnen, Flüchtlinge und revolutionäre Gruppierungen.
Kampf in
den Betrieben –
Unsere
Verbotsforderung unterscheidet sich von der Verbotsforderung bürgerlicher
Parteien und pseudolinker Parteien vor allem dadurch, dass wir diese mit der
Entlarvung der bürgerlichen Demokratie verbinden. Dadurch lassen wir nicht zu,
dass Illusionen über den „demokratischen“ Charakter des bürgerlichen Staates
geschaffen werden. Ihre Demokratie ist nur eine grob übertünchte Fassade! Auch
ein eventuelles NPD-Verbot wird daran nichts ändern. Aber für den Klassenkampf
der Arbeiter und Werktätigen wäre es positiv, wenn es weniger legale
faschistische Hetze und Propaganda gibt; wenn es faschistischen Kadern
erschwert wird, sich in legalem Umfeld frei bewegen zu können.
Unser
antifaschistischer Kampf unterscheidet sich grundsätzlich vom Kampf vieler
ehrlicher aber reformistischer Antifaschisten dadurch, dass wir den Kampf gegen
den Faschismus nicht auf den Kampf gegen diese oder jene faschistische
Stoßtruppe der Bourgeoise, gegen diese oder jene faschistische Partei,
Organisation, ob legal oder illegal, beschränken.
Wir wissen
und zeigen auf: Faschismus und bürgerliche Demokratie sind verschiedene
Herrschaftsformen ein und derselben Klasse: Der herrschenden Bourgeoisie, der
Finanzoligarchie in den imperialistischen Ländern, sowie der kollaborierenden
Großbourgeoisie und Grundherren in den abhängigen Ländern.
Ein vom
Kampf gegen Kapitalismus/Imperialismus losgelöster Kampf gegen den Faschismus
ist ein stumpfer Kampf. Antifaschistischer Kampf muss als Kampf gegen das
kapitalistische System und seine aktuelle Staatsmacht geführt werden. Die
faschistische Gefahr geht immer vom Staat aus. Diese Zusammenhänge müssen im
antifaschistischen Kampf immer wieder aufgezeigt werden.
Wir bleiben
nicht bei der Forderung „Verbot aller faschistischen Organisationen“ stehen:
Auflösung
des Verfassungsschutzes und aller anderen Geheim-Organisationen des Staates!
Die
Nachrichtendienste (Geheimdienste) in Deutschland sind offiziell dazu da, den
bürgerlichen Staat mit seiner Verfassung und seine Hauptstütze, das Militär, zu
schützen. Auf Bundesebene gibt es derzeit drei Nachrichtendienste: den
Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und
den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Im Jahr 2011, erhielt das BfV einen
Zuschuss von 1,9 Millionen Euro; der BND rund 478 Millionen Euro, der MAD ein
Budget von 71,8 Millionen Euro (Innenministerium, Verfassungsschutzbericht
2011) Das sind Gelder, die der Staat vor allem von den Werktätigen in Form von
direkten und indirekten Steuern kassiert! Und wofür werden sie verwendet? In
den konkreten Fällen der faschistischen Organisation NSU und der NPD haben wir
das beim sog. „Verfassungsschutz“ (BfV) drastisch erlebt. 2003 war die NPD eine
Verfassungsschutzorganisation! Das hat das BVerfG-Urteil festgestellt!
Das BfV
spielte bei der Formierung von faschistischen Organisationen in der BRD eine
„herausragende“ Rolle. Gegründet im Jahre 1950 mit ehemaligen Nazis vom
Sicherheits-Dienst (SD), von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und von der
Schutzstaffel der NSDAP (SS) sorgte er schnell dafür, dass KommunistInnen und
andere WiderstandskämpferInnen gegen Faschismus und Krieg erneut in deutsche
Gefängnisse geworfen wurden.
1955 wurde
Hubert Schrubbers (CDU), ein ehemaliger SA-Mann, Präsident des
Verfassungsschutzes. Schrubbers blieb bis 1972 im Amt. Viele Altnazis stiegen
in dieser Zeit in hohe Positionen auf. 1963 wurde aufgedeckt, dass 16 von 56
Verfassungsschutzbeamten ehemalige SS-Führer waren. (junge Welt, 21.11.2012)
Entlassen wurden sie dennoch nicht, da man auf ihre „Erfahrungen und
Verbindungen“ nicht verzichten wollte. Aber nicht nur in den Geheimdiensten
wimmelte es von Altnazis. Bürgerliche Parteien und der Staatsapparat, wie
Militär und Polizei waren ebenfalls mit ehemaligen NSDAP- Kadern durchsetzt.
1956
drückten sie das KPD-Verbot durch und in den 1960er Jahren bekämpften sie die
StudentInnenbewegung. In den 1970er und 1980er Jahren lieferte der
Verfassungsschutz das Material für die Berufsverbote von KommunistInnen.
Durchgängige
Praxis beim Verfassungsschutz, sowohl beim Bundesamt, als auch bei den
Verfassungsschutzbehörden der Länder war und ist der enge Kontakt zu den so
genannten ‚Neo’nazis (die nicht neo-neu waren, sondern Kontinuität haben). In
den 1980ern gab es enge Verbindungen vom BfV zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“.
Diese war in den faschistischen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest
involviert. Das konnte aber – dank dem Verfassungsschutz – nie richtig
aufgeklärt werden. 13 Menschen wurden getötet und über 200 verletzt.
Heute
beschäftigen sich parlamentarische „Untersuchungsausschüsse“ mit der Rolle des
Verfassungsschutzes beim Aufbau der Nazi-Truppe-NSU und dem „Thüringer
Heimatschutz“ (THS). Etwa jedes vierte Mitglied des THS waren V-Leute.
Der V-Mann
des Berliner Landeskriminalamts, Thomas Starke besorgte der NSU gut ein Kilo
TNT-Sprengstoff. Er wurde als „VS 562 (Vertrauens-Person=V-Mann)“ geführt und
soll mindestens fünf Hinweise zum NSU gegeben haben. Die Bundesanwaltschaft
leitete zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Starke ein, behauptete aber, der
Anfangsverdacht gegen Starke habe sich „bislang nicht vertiefen“ lassen. Da
Starke von den Straftaten des NSU nichts mitbekommen habe.
Ralf
Wohlleben, der angeklagt im NSU-Prozess in U-Haft sitzt, ist ebenfalls
möglicher V-Mann. Über Zschäpes „Kontakte“ zum Verfassungsschutz kursieren auch
Hinweise. Der Gründer des European White Knights of the Ku Klux Klan, Achim
Schmid soll ebenfalls ein V-Mann des baden-württembergischen Verfassungsschutzes
sein. (junge Welt, 3./4.11. 2012)
Weitere
Abgründe tun sich auf. Am 15.4.2013 wird durch den NSU-Untersuchungsausschuss
des Bundestages öffentlich, dass der V-Mann, Carsten S. alias „Piatto“, sehr
konkrete Hinweise auf den Aufenthalt der NSU an den Brandenburger
Verfassungsschutz geliefert hatte. Die gingen „leider“ unter, da der V-Mann
„plastiktütenweise“ Informationen geliefert hatte. Da habe der
Verfassungsschutz den Überblick verloren.
Welche
Faschisten, Rassisten und Mörder die Verfassungsschutzämter für sich arbeiten lassen, wird an diesem Fall
brutalst klar. Carsten S. wurde im Knast
vom Verfassungsschutz 1994 angeworben.
Da saß er in U-Haft, angeklagt wegen versuchten Totschlags an einem
nigerianischen Staatsbürger, den er fast ermordet hatte. 1995 wird er zu 8
Jahren verurteilt, wird aber aufgrund guter sozial Prognosen des
Verfassungsschutzes für das Gericht bereits 1999 vorzeitig entlassen.
Alle
Geheimorganisationen gehören abgeschafft!
Viele
Organisationen und Parteien, von der Partei Die LINKE bis zur DKP, die VVN,
viele Antifas und revolutionäre Organisationen fordern angesichts dieser nun
offen zu Tage tretenden Tatsachen die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Das
ist eine durch und durch demokratische Forderung. Natürlich wird diese
Forderung vom bürgerlichen Staat nicht einfach umgesetzt werden. Geheimdienste
gehören zu diesem System.
Geheimorganisationen
können nicht reformiert werden und auch nicht demokratisch kontrolliert werden.
Schließlich sollen sie ja geheim sein. D.h. von diesem Staat zu fordern, er
soll alle Geheimorganisationen abschaffen, bedeutet etwas Unmögliches zu
fordern! Aber warum ist es unmöglich? Dieser Staat behauptet ja von sich, er
sei demokratisch, ja er sei „der demokratischste Staat auf deutschem Boden!“
Das ist der
Lackmustest der Behauptung der Demokratie! Jeder Werktätige soll sehen, was die
Bourgeoisie unter der Demokratie versteht: Bespitzelung der eigenen Bürger in
allen Lebensspähren, Schaffung faschistischer Organisationen als Stoßtruppen
gegen alles „Andere“ in der Gesellschaft, als Vorbereitung von Kriegen etc.
etc.! Das wahre Gesicht der bürgerlichen Demokratie zu zeigen: Das ist für uns
der Sinn der demokratischen Forderung, Abschaffung aller Geheimorganisationen.
Die wirkliche Demokratie braucht die Offenheit und Öffentlichkeit wie der
Mensch die Luft zum Atmen.
Der Kampf um dieses demokratische Recht muss unweigerlich mit dem Kampf für den Sozialismus verknüpft werden. Erst im wirklichen Sozialismus können alle Geheimorganisationen völlig abgeschafft werden. Denn da werden sie nicht gebraucht.