Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen gegen die Menschheit - Verbot der NPD?

Die Blutspur der NSU-Morde hat die alte Debatte um ein NPD-Verbot noch einmal entfacht. Aktuell hat der Bundesrat beschlossen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu stellen. Die Bundesregierung lehnt es ab sich anzuschließen. Das Parlament wird noch entscheiden.

Der Faschismus ist letztendlich eine der Formen der Herrschaft der Bourgeoisie. Auch die demokratischste aller bürgerlichen Demokratien verwendet gegen alle sich auflehnenden Werktätigen, RevolutionärInnen den faschistischen Knüppel. Der NPD-Verbotsantrag kommt aus taktischen Gründen kurz vor den Wahlen 2013 und soll das „internationale Ansehen Deutschlands“ wieder einmal aufpolieren. Das NPD-Verbotsverfahren von 2003 scheiterte vor dem BVerfG. Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass etwa 1/3 aller Leitungsmitglieder der NPD-Organisationen mit bezahlten V-Männern, d. h. Staatsangestellten besetzt waren. Die NPD war nicht „staatsfrei“, wie es im Parteiengesetz der BRD vorgeschrieben ist, um eine Partei zu verbieten. Sie war (und ist) sozusagen eine staatlich organisierte und vom Verfassungsschutz geleitete Partei! Die Groteske ist offensichtlich: Eine Partei, die vom Staat in ihren Leitungsebenen geführt wird, kann schlecht verboten werden. Dann könnte das Gericht gleich den Staat verbieten? [1]

Das soll 2013 bei dem neuen Verbotsantrag alles ganz anders sein! Angeblich wurden die V-Männer in den Leitungsebenen „abgeschaltet“ und die Belege für die „grundgesetzwidrigen “ Positionen der NPD stammen angeblich nicht von V-Leuten.



[1]     In der BRD kann eine vom Staat auf Führungsebene stark unterwanderte Partei nach „rechtsstaatlichen“ Kriterien auf Grundlage Art. 21.2 GG nicht angeklagt werden. Die „Staatsfreiheit“ muss vor Aufnahme des Verfahrens gewährleistet sein. Die Beweisführung darf sich nicht auf Aussagen von Staatsbediensteten stützen.

  

Kurz zur Geschichte von Parteiverboten

Es gibt bisher zwei Parteiverbote seit Gründung der BRD. Am 19. November 1951 wurde von der Bundesregierung der Antrag auf Verbot der „Sozialistischen Reichspartei“, SRP gestellt. 1952 wurde das Verbot vom BVerfG verfügt. Die SRP war, sowohl programmatisch, als auch personell, eine Nachfolgeorganisation der verbotenen und aufgelösten NSDAP. Das Potsdamer Drei-Mächte-Abkommen (UdSSR, USA, Großbritannien) hatte für Deutschland festgelegt: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; ... es sind Sicherungen dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jede nazistische und militaristische Betätigung und Propaganda ist zu unterbinden.“ (02.08.1945)

Dementsprechend wurde das Parteiverbot verhängt.

Am 22. November 1951, drei Tage nach dem Verbotsgesuch gegen die SRP, reichte die Bundesregierung den Antrag auf Verbot der „Kommunistischen Partei Deutschlands“, KPD ein. Im August 1956, fünf Jahre nach Antragsstellung, wurde das KPD-Verbot verkündet. Begründet wurde es damit, die KPD vertrete „revolutionäre Fernziele“, die dem Grundgesetz widersprechen. In der Verbotsbegründung ging es nicht um eine konkrete Gefahr, die angeblich von der KPD ausging. Bei den Bundestagswahlen 1953 war die KPD auf 2,2% Wählerstimmen gekommen. Sie war aktiv und führend in der sich rasch entwickelnden Friedensbewegung beteiligt.

Die Geschichte zeigt die Forderungen nach dem Verbot von Parteien kann ein zweischneidiges Schwert sein. Die Bourgeoisie verwendet es auch, und vor allem gegen linke revolutionäre Kräfte.

Trotzdem fordern wir KommunistInnen heute in der aktuellen Debatte nicht nur das Verbot der NPD, sondern das Verbot aller faschistischen Organisationen! Und zwar SOFORT! Unsere Verbotsforderung liegt vor allem in unserer Einschätzung des Faschismus begründet: Faschismus ist keine Meinung! Das ist eine menschenfeindliche Ideologie und Praxis! Hunderte von Menschen, die ins Nazi-Feindbild passen, wurden seit der Gründung der BRD, von Nazis ermordet.

Mit einem Verbot kann die NPD nicht mehr ihr Parteistatusprivileg nutzen, um öffentliche Großveranstaltungen abzuhalten und legal, unter dem Schutze des Staates ihr menschenfeindliches, rassistisches Programm unter die Leute bringen. Außerdem wird sie ihre legalen Möglichkeiten zur Finanzierung verlieren (Spenden, Wahlkampfkostenerstattung etc.). Weniger Geld – weniger Möglichkeiten.

Aber wir fordern nicht nur die NPD zu verbieten. Wir verlangen ein Verbot aller faschistischen Organisationen, egal ob sie regional oder bundesweit agieren, ob sie in Kameradschaften, Vereine oder sonstigen Zusammenschlüsse organisiert sind. Natürlich reicht ein Organisationsverbot nicht aus, um Nazi-Faschisten, Nazi-Schläger oder gar faschistisches Gedankengut vollständig aus der Welt zu schaffen. Aber es wird deren Wirkungskreis eingrenzen, ihre rassistischen Hetzkampagnen und Organisierungen erschweren. Ein Verbot aller faschistischen Organisationen wird der bürgerliche Staat nicht aussprechen. Diese Forderung kann nur durch einen starken, massenhaften antifaschistischen Kampf aller Werktätigen durchgesetzt werden. Der antifaschistische Kampf muss vor allem auf der Strasse und in den Betrieben weitergeführt werden. Durch die Forderung nach einem Verbot aller faschistischen Organisationen, schaffen wir ein Bewusstsein für den Kampf um demokratische Rechte.

Verbot aller faschistischen Organisationen!

Diese Parole darf allerdings nicht alleine stehen. Wir müssen und werden zugleich die Illusion entkräften, der deutsche Staat werde mit einem eventuellen Verbot faschistischer Organisationen, auch nur annähernd antifaschistisch oder gar antirassistisch. (Alle wird er nie verbieten! Er wird, wie bisher die eine oder andere konkrete Organisation, die er aktuell nicht braucht, verbieten.) Keine Illusion in den bürgerlichen Staat!

Allein schon die Tatsache, dass trotz des völkerrechtlich bindenden Verbotes faschistischer Parteien in Deutschland durch das Potsdamer Abkommen, diese sofort nach der Gründung der BRD legal arbeiten konnten und können, zeigt die Verlogenheit der Bourgeoisie. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein Großteil der alten Nazi-Faschisten im westdeutschen Staatsapparat, im BND, im Verfassungsschutz und Militär, wie auch in den bürgerlichen Parteien etc. breit gemacht. Sie haben die revanchistische BRD mit aufgebaut. Auf der anderen Seite haben sich die „alten Kameradschaften“ in neu gegründeten, faschistischen Parteien/Organisationen versammelt.

Verschiedene faschistische Organisationen wurden mit direkter, tatkräftiger Hilfe ihrer alten Nazi-Kumpanen im Staatsdienst mit aufgebaut und aufgerüstet. Schwere Waffen wurden bei Durchsuchungen von Nazi-Nestern, Vereinsräumen oder Wohnungen gefunden. Diese Waffen waren nicht einfach irgendwo auf der Strasse zu kaufen. Am 16. September 1970 äußerte sich Franz-Josef Strauß im Bad Reichenhaller Vertrautenkreis: „Man muß sich der nationalen Kräfte bedienen, auch wenn sie noch so reaktionär sind. Hinterher ist es immer möglich, sie elegant abzuservieren. Denn mit Hilfstruppen darf man nicht zimperlich sein“. (Der Spiegel, 12/1970)

Das trifft genau den Kern: Für den ‚Notfall’ hält sich der bürgerliche Staat eben seine faschistischen Schlägertruppen, damit sie, wenn die Kämpfe der Arbeiterklasse erstarken, ihre Truppen losschicken können. Ende der 1960er Jahre setzte die Bourgeoisie massiv auf die NPD, die rasch an Stimmen gewann, um gegen die revolutionäre Studentenrevolte aufzurüsten. Es war der NPD-Anhänger Bachmann der 1968 den Mordanschlag auf Rudi Dutschke verübte.

Bereits 1918 wurden tausende ArbeiterInnen und KommunistInnen, unter ihnen Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg von faschistischen Freikorps ermordet. Die damalige SPD Regierung hat die Stoßtrupps der Reaktion für ihre Zwecke benutzt. Die revolutionären Kämpfe der Arbeiterklasse rüttelten unter der Führung der KPD an der Staatsmacht und das musste mit aller Macht verhindert werden.

Heute braucht der bürgerliche Staat die Nazis nur partiell für seine Zwecke. In Deutschland werden die Nazi-Netzwerke/Organisationen heute vor allem benötigt, damit sie ihre offen rassistische, antisemitische und antikommunistische Propaganda in die Gesellschaft tragen und der Staat vor allem seine innere Faschisierung vorantreiben kann.

Aber in Krisenzeiten setzt der kapitalistische Staat die Nazis-Faschos als seine „direkte Kampfreserve“ ein, so wie aktuell in Griechenland.

Mit der rasanten Krisenentwicklung und dem Erstarken der Kämpfe und dem Widerstand der griechischen Arbeiterklasse ist auch sofort ein Erstarken der offensiv faschistischen Parteien/Gruppierungen einhergegangen. Sie terrorisieren MigrantInnen, Flüchtlinge und revolutionäre Gruppierungen.

Kampf in den Betrieben – auf der Strasse gegen Faschismus!

Unsere Verbotsforderung unterscheidet sich von der Verbotsforderung bürgerlicher Parteien und pseudolinker Parteien vor allem dadurch, dass wir diese mit der Entlarvung der bürgerlichen Demokratie verbinden. Dadurch lassen wir nicht zu, dass Illusionen über den „demokratischen“ Charakter des bürgerlichen Staates geschaffen werden. Ihre Demokratie ist nur eine grob übertünchte Fassade! Auch ein eventuelles NPD-Verbot wird daran nichts ändern. Aber für den Klassenkampf der Arbeiter und Werktätigen wäre es positiv, wenn es weniger legale faschistische Hetze und Propaganda gibt; wenn es faschistischen Kadern erschwert wird, sich in legalem Umfeld frei bewegen zu können.

Unser antifaschistischer Kampf unterscheidet sich grundsätzlich vom Kampf vieler ehrlicher aber reformistischer Antifaschisten dadurch, dass wir den Kampf gegen den Faschismus nicht auf den Kampf gegen diese oder jene faschistische Stoßtruppe der Bourgeoise, gegen diese oder jene faschistische Partei, Organisation, ob legal oder illegal, beschränken.

Wir wissen und zeigen auf: Faschismus und bürgerliche Demokratie sind verschiedene Herrschaftsformen ein und derselben Klasse: Der herrschenden Bourgeoisie, der Finanzoligarchie in den imperialistischen Ländern, sowie der kollaborierenden Großbourgeoisie und Grundherren in den abhängigen Ländern.

Ein vom Kampf gegen Kapitalismus/Imperialismus losgelöster Kampf gegen den Faschismus ist ein stumpfer Kampf. Antifaschistischer Kampf muss als Kampf gegen das kapitalistische System und seine aktuelle Staatsmacht geführt werden. Die faschistische Gefahr geht immer vom Staat aus. Diese Zusammenhänge müssen im antifaschistischen Kampf immer wieder aufgezeigt werden.

Wir bleiben nicht bei der Forderung „Verbot aller faschistischen Organisationen“ stehen:

Auflösung des Verfassungsschutzes und aller anderen Geheim-Organisationen des Staates!

Die Nachrichtendienste (Geheimdienste) in Deutschland sind offiziell dazu da, den bürgerlichen Staat mit seiner Verfassung und seine Hauptstütze, das Militär, zu schützen. Auf Bundesebene gibt es derzeit drei Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Im Jahr 2011, erhielt das BfV einen Zuschuss von 1,9 Millionen Euro; der BND rund 478 Millionen Euro, der MAD ein Budget von 71,8 Millionen Euro (Innenministerium, Verfassungsschutzbericht 2011) Das sind Gelder, die der Staat vor allem von den Werktätigen in Form von direkten und indirekten Steuern kassiert! Und wofür werden sie verwendet? In den konkreten Fällen der faschistischen Organisation NSU und der NPD haben wir das beim sog. „Verfassungsschutz“ (BfV) drastisch erlebt. 2003 war die NPD eine Verfassungsschutzorganisation! Das hat das BVerfG-Urteil festgestellt!

Das BfV spielte bei der Formierung von faschistischen Organisationen in der BRD eine „herausragende“ Rolle. Gegründet im Jahre 1950 mit ehemaligen Nazis vom Sicherheits-Dienst (SD), von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und von der Schutzstaffel der NSDAP (SS) sorgte er schnell dafür, dass KommunistInnen und andere WiderstandskämpferInnen gegen Faschismus und Krieg erneut in deutsche Gefängnisse geworfen wurden.

1955 wurde Hubert Schrubbers (CDU), ein ehemaliger SA-Mann, Präsident des Verfassungsschutzes. Schrubbers blieb bis 1972 im Amt. Viele Altnazis stiegen in dieser Zeit in hohe Positionen auf. 1963 wurde aufgedeckt, dass 16 von 56 Verfassungsschutzbeamten ehemalige SS-Führer waren. (junge Welt, 21.11.2012) Entlassen wurden sie dennoch nicht, da man auf ihre „Erfahrungen und Verbindungen“ nicht verzichten wollte. Aber nicht nur in den Geheimdiensten wimmelte es von Altnazis. Bürgerliche Parteien und der Staatsapparat, wie Militär und Polizei waren ebenfalls mit ehemaligen NSDAP- Kadern durchsetzt.

1956 drückten sie das KPD-Verbot durch und in den 1960er Jahren bekämpften sie die StudentInnenbewegung. In den 1970er und 1980er Jahren lieferte der Verfassungsschutz das Material für die Berufsverbote von KommunistInnen.

Durchgängige Praxis beim Verfassungsschutz, sowohl beim Bundesamt, als auch bei den Verfassungsschutzbehörden der Länder war und ist der enge Kontakt zu den so genannten ‚Neo’nazis (die nicht neo-neu waren, sondern Kontinuität haben). In den 1980ern gab es enge Verbindungen vom BfV zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“. Diese war in den faschistischen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest involviert. Das konnte aber – dank dem Verfassungsschutz – nie richtig aufgeklärt werden. 13 Menschen wurden getötet und über 200 verletzt.

Heute beschäftigen sich parlamentarische „Untersuchungsausschüsse“ mit der Rolle des Verfassungsschutzes beim Aufbau der Nazi-Truppe-NSU und dem „Thüringer Heimatschutz“ (THS). Etwa jedes vierte Mitglied des THS waren V-Leute.

Der V-Mann des Berliner Landeskriminalamts, Thomas Starke besorgte der NSU gut ein Kilo TNT-Sprengstoff. Er wurde als „VS 562 (Vertrauens-Person=V-Mann)“ geführt und soll mindestens fünf Hinweise zum NSU gegeben haben. Die Bundesanwaltschaft leitete zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Starke ein, behauptete aber, der Anfangsverdacht gegen Starke habe sich „bislang nicht vertiefen“ lassen. Da Starke von den Straftaten des NSU nichts mitbekommen habe.

Ralf Wohlleben, der angeklagt im NSU-Prozess in U-Haft sitzt, ist ebenfalls möglicher V-Mann. Über Zschäpes „Kontakte“ zum Verfassungsschutz kursieren auch Hinweise. Der Gründer des European White Knights of the Ku Klux Klan, Achim Schmid soll ebenfalls ein V-Mann des baden-württembergischen Verfassungsschutzes sein. (junge Welt, 3./4.11. 2012)

Weitere Abgründe tun sich auf. Am 15.4.2013 wird durch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages öffentlich, dass der V-Mann, Carsten S. alias „Piatto“, sehr konkrete Hinweise auf den Aufenthalt der NSU an den Brandenburger Verfassungsschutz geliefert hatte. Die gingen „leider“ unter, da der V-Mann „plastiktütenweise“ Informationen geliefert hatte. Da habe der Verfassungsschutz den Überblick verloren.

Welche Faschisten, Rassisten und Mörder die Verfassungsschutzämter  für sich arbeiten lassen, wird an diesem Fall brutalst klar.  Carsten S. wurde im Knast vom Verfassungsschutz 1994 angeworben.  Da saß er in U-Haft, angeklagt wegen versuchten Totschlags an einem nigerianischen Staatsbürger, den er fast ermordet hatte. 1995 wird er zu 8 Jahren verurteilt, wird aber aufgrund guter sozial Prognosen des Verfassungsschutzes für das Gericht bereits 1999 vorzeitig entlassen.

Alle Geheimorganisationen gehören abgeschafft!

Viele Organisationen und Parteien, von der Partei Die LINKE bis zur DKP, die VVN, viele Antifas und revolutionäre Organisationen fordern angesichts dieser nun offen zu Tage tretenden Tatsachen die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Das ist eine durch und durch demokratische Forderung. Natürlich wird diese Forderung vom bürgerlichen Staat nicht einfach umgesetzt werden. Geheimdienste gehören zu diesem System.

Geheimorganisationen können nicht reformiert werden und auch nicht demokratisch kontrolliert werden. Schließlich sollen sie ja geheim sein. D.h. von diesem Staat zu fordern, er soll alle Geheimorganisationen abschaffen, bedeutet etwas Unmögliches zu fordern! Aber warum ist es unmöglich? Dieser Staat behauptet ja von sich, er sei demokratisch, ja er sei „der demokratischste Staat auf deutschem Boden!“

Das ist der Lackmustest der Behauptung der Demokratie! Jeder Werktätige soll sehen, was die Bourgeoisie unter der Demokratie versteht: Bespitzelung der eigenen Bürger in allen Lebensspähren, Schaffung faschistischer Organisationen als Stoßtruppen gegen alles „Andere“ in der Gesellschaft, als Vorbereitung von Kriegen etc. etc.! Das wahre Gesicht der bürgerlichen Demokratie zu zeigen: Das ist für uns der Sinn der demokratischen Forderung, Abschaffung aller Geheimorganisationen. Die wirkliche Demokratie braucht die Offenheit und Öffentlichkeit wie der Mensch die Luft zum Atmen.

Der Kampf um dieses demokratische Recht muss unweigerlich mit dem Kampf für den Sozialismus verknüpft werden. Erst im wirklichen Sozialismus können alle Geheimorganisationen völlig abgeschafft werden. Denn da werden sie nicht gebraucht.