Gerechtigkeit in diesem Staat?
Morde an Burak und Luke

Am 9. April 2016 zeigten 300 DemonstrantInnen in Berlin unter dem Motto „Wir fordern Aufklärung“ ihre Solidarität und ihr Mitgefühl mit der Familie und den FreundInnen von Burak Bektaş wie mit den Eltern von Luke Holland. Ausgangspunkt der Demonstration war der Ort an dem Burak am 5. April 2012 ermordet wurde. Die Demoroute kreuzte am Ende die Ringbahnstraße, Tatort des Mordes an Luke Holland am 20. September 2015. Eine Gedenkminute wurde eingelegt und eine Grußbotschaft von Lukes Eltern verlesen. In vielen Redebeiträgen während der Demo wurde an die beiden jungen Menschen erinnert, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatten. Ungeklärte, drängende Fragen an die Ermittlungsbehörden wurden gestellt, sowie dubiose Widersprüche, Versagen und Untätigkeit der ermittelnden Behörden angeklagt.

Rückblick:


Am 4. November 2011 flog die NSU-Naziorganisation auf und ihre brutale Mordserie an neun Migranten, die sie quer durch Deutschland verübte, sowie ihre grausamen Bombenanschläge in Köln wurden öffentlich. Bis zu diesem Datum ermittelten die Polizeibehörden in den Mordfällen/Anschlägen ausschließlich im Umfeld der Angehörigen und Familien der Opfer. Ein faschistischer, rassistischer Hintergrund wurde von vorneherein ausgeschlossen. Ganz offensichtliche Hinweise, sogar Filmaufnahmen der NSU-Mörder in der Keupstraße wurden ignoriert. Struktureller und institutioneller Rassismus durchzog die Ermittlungen von anfang an. Bürgerliche Politik und Staat versprachen großspurig Aufklärung und nichts ist daraus geworden. Die selben Muster und Strukturen der Ermittlungen werden auch in den Mordfällen von Burak und Luke angewandt.



Mord an Burak und Mordversuche an seinen Freunden

Fünf Monate nach dem Auffliegen des NSU, in der Nacht des 5. April 2012 läuft ein Mann in Berlin-Neukölln auf eine Gruppe Jugendlicher zu, schießt mit seiner Waffe und ermordet Burak Bektaş, 22 Jahre alt und verletzt zwei seiner Freunde schwer. Auf offener Straße. Der Täter verschwindet. Seit 2012 ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft im Mord an Burak nach eigenen Aussagen, „in alle Richtungen“. Ergebnis: Der Täter ist bis heute nicht gefasst. 95 Prozent aller Mordfälle in diesem Land werden aufgeklärt. Warum nicht dieser Fall? Die Suche nach dem Täter beginnt bei der Suche nach dem Motiv. Für die Ermittlungsbehörden liegt angeblich kein Hinweis auf ein mögliches Tatmotiv vor. Wie kann das sein? Im Mordfall an Burak war eine Opfer-Täter Beziehung aufgrund der offensichtlichen Fakten relativ schnell ausgeschlossen. Welche Antwort konnte es auf die Frage: „Wer schießt nachts um 1 Uhr gezielt in eine Gruppe Migranten und verschwindet lautlos“, noch geben? Nach den NSU-Morden? Im Grunde nur eine: Ein rassistisches/faschistisches Motiv liegt vor, von einem Nazi-Täter muss ausgegangen werden.



Tatmotive

Fakten sind: Der Tatort-Bezirk Neukölln-Süd/Britz ist ein Zentrum von Nazi-Gewalttaten. Rechts-faschistische Parteien fahren bei den Wahlen im Bezirk elf Prozent der Stimmen ein. Eine bekennende Nazi-Frau, Mandy P. wohnt drei Minuten vom Tatort entfernt. Sie postet am 21. Februar 2013 auf Facebook einige Stunden vor der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ zum Mordfall an Burak: „Nachher mal ZDF gucken über den Kanaken, der hier vor meiner Tür abgeknallt wurde und hoffen, dass keiner brauchbare Hinweise zum Täter liefert.“
Christian S., bekennender Nazi, (früher Mitglied des Thüringer NSU-Umfeldes) und der Fascho Hendrik Möbus (Mearchand of Death) wohnen zehn Minuten vom Tatort entfernt.
„Die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş“ stellt in diese Richtung an die Ermittlungsbehörden unermüdlich weitere Nachfragen: „Wurde das Nazi-Umfeld in Neukölln ausreichend durchleuchtet? Wurden V-Leute in der Naziszene zu diesem Mordfall befragt. Welche konkreten Ermittlungen gibt es bezüglich der rechten Gruppierung ‚Neue Ordnung‘, die für den 1992 getöteten Nazi Gerhardt Kaindl Rache geschworen hat? Burak wurde in der Nacht des 20. Todestages von Kaindl ermordet. Ist das nur Zufall?“ - und erhält keine Antworten!



Bekennerschreiben

Wie bei den abwegigen NSU-Mord-Ermittlungen wird auch im Fall Burak angeführt: Es fehle ein „Bekennerschreiben“. Ein Grund für die Ermittler eine „politisch motivierte Tat“ auszuschließen. Dagegen steht die allgemein bekannte Tatsache: die Nazi-Szene agiert schon lange ohne Bekennerschreiben, nach dem mörderischen Konzept von „Kleinstzellen“ oder „einsamer Wolf-Einzelaktionen“. Da ist die „Tat das Bekenntnis“. Die Zielgruppe ist eindeutig: MigrantInnen. Die Bedrohung und Einschüchterung zielt deutlich auf migrantische Communities. Das wird von den Ermittlern weiterhin bewusst ignoriert. Das zeigt welches tatsächliche Interesse dieser Staat am viel beschworenen „Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen“ tatsächlich hat. Wenn die BürgerInnen migrantische Wurzeln haben und wenn Nazi-Banden im Spiel sind, offenbar kein sehr großes. Aufgrund der nicht gezielten Tätersuche im Nazi-Umfeld werden, wie im NSU-Komplex, die ganz offensichtlichen Bedrohungen, Angriffe und Morde an MigrantInnen in Deutschland weiterhin verdeckt, nicht wahrgenommen und daher auch nicht ermittelt.



Zynismus der Staatsanwaltschaft
Da passiert nicht mehr viel

Die Familie von Burak wird von den zuständigen Behörden bis heute hingehalten. Sie wird nicht ernst genommen. Sie werden „wegen der laufenden Ermittlungen“ nicht ausreichend informiert. Nachdem die „Initiative zur Aufklärung des Mordes an Burak B.“ sich gegründet hat, wurden die Eltern von einer Polizeipsychologin gewarnt: Das seien alles „PKK-Anhänger­“. Die Familie solle ihnen nicht trauen, sich gefälligst ruhig verhalten und die „Ermittlungen nicht stören“. Aktuell 2016 beschreibt der Berliner Justizsenator Heilmann den Stand der Ermittlungen auf Nachfrage so: „Da passiert nicht mehr viel“. Aber trotzdem bleiben die Akten zum Teil geschlossen und wird laut Anwalt der Familie Bektaş, Mehmet Daimagüler, den Anwälten Akteneinsicht verwehrt.



Prozess im Mordfall Luke
Verbindungen zum Fall Burak

In der Nacht des 19. September 2015 besuchte Luke Holland, 31, Anwalt aus England die Bar „Del Rex“ in Berlin-Neukölln. Er war mit Bekannten unterwegs. Im Prozess sagt einer von ihnen aus, sie haben zusammen mit Luke gequatscht, getrunken und getanzt. Irgendwann sei Luke zum Telefonieren nach draußen gegangen. Der Zeuge weiter: „Dann habe es einen lauten Knall gegeben... der Bar-Besitzer hätte rausgeschaut durch die Glastür, aber nichts gesehen.“ Eine weitere Zeugin berichtet, sie habe mit ihrem Begleiter die Kneipe verlassen: „Als erstes sah sie den Täter, ... Gewehr in der Hand lässig nach unten zur Seite gerichtet.“ ... Sie sah auch „Luke Holland, den Verletzten am Boden, sein ganzer Bauch sei offen gewesen, es war klar, dass was schlimmes passiert war.“  Luke war vor der Bar brutal mit einer Schrotflinte ermordet worden. Zwei Tage später wird Rolf Z. als mutmaßlicher Täter verhaftet. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung werden professionell manipulierte Waffen, größere Mengen Schwarzpulver und Nazi-Devotionalien sichergestellt. Rolf Z. ist kein Unbekannter. In den Akten im Fall Burak Bektaş tauchte sein Name bereits auf. Er wurde von einem Zeugen 2013 als möglicher Täter genannt, die Polizei sah damals allerdings „keinen hinreichenden Tatverdacht“. Obwohl bereits 2006 eine Hausdurchsuchung bei Rolf Z. wegen illegalen Waffenbesitzes stattfand. Warum wurde diese Spur in den Akten nie verfolgt? Hätte der Mord an Luke verhindert werden können?
Am Montag dem 14. März 2016 begann der Prozess gegen Rolf Z. in Anwesenheit von Rita und Phillip Holland, den Eltern von Luke, die als Nebenkläger teilnehmen.
Nach vier Verhandlungstagen zieht die „Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş“, die den Prozess beobachtet in einer Presseerklärung vom 1. April 2016 eine kritische Zwischenbilanz. Wir dokumentieren Auszüge:
„Konsequente Aufklärung sieht anders aus: Ausblendung möglicher rechter/rassistischer Tatmotive – Behinderung kritischer Öffentlichkeit – Verschwundene Akten“: Bisher wurde die Tatmotivation des Angeklagten nicht näher beleuchtet und die Beweisführung auf Indizien begrenzt. Fragen, die in Richtung möglicher rechter oder rassistischer Einstellungen als Tatmotivation des Angeklagten zielen, wurden bislang ausgeblendet. Presseberichten zufolge wurden bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Nazi-Devotionalien gefunden. Ein Zeuge erzählte in einem Radiointerview bereits vor Monaten, dass Rolf Z. sich missbilligend darüber äußerte, dass in der Kneipe „Del Rex“ in Neukölln, vor der sich der Mord ereignete, „kein Deutsch“ gesprochen wurde. (…) Behinderung der Prozessöffentlichkeit durch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess gegen Rolf Z. findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem sogenannten Hochsicherheitssaal statt. Prozessbeobachter_innen werden peinlich genau bis auf die Socken durchsucht, die Personalausweise kopiert und Schreibutensilien im Prozesssaal begrenzt. Das Gericht begründet diese Maßnahmen gegenüber der Nebenklage mit einer ‚erhöhten Gefahr für Auseinandersetzungen im Prozessraum‘, da die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş im Internet zu einer Prozessbeobachtung aufgerufen habe.
Mustafa Güneş von der Initiative kritisiert diese Behinderungen: ‚Die verschärften Sicherheitsvorkehrungen wirken einschüchternd und erhöhen so unnötigerweise die Hemmschwelle für die Prozessbeobachtung durch eine kritische Öffentlichkeit. Die Gefahr wird hier auf Seiten der Personen, die an einer konsequenten Aufklärung des Mordes interessiert sind, gesehen und nicht auf Seiten des mutmaßlichen Mörders oder möglicher Unterstützer_innen.‘ Verschwundene Akten2006 fand bei dem Angeklagten Rolf Z. eine Hausdurchsuchung wegen illegalen Waffenbesitzes statt, bei der Munition gefunden wurde. Die Nebenklage beantragte die Beiziehung dieser Akten in das laufende Verfahren sowie die Ladung eines Zeugen, der damals Hinweise auf den möglichen illegalen Waffenbesitz von Rolf Z. gab. Am dritten Prozesstag, dem 21. März, teilte der Richter die Antwort der Staatsanwaltschaft mit, dass die Akten aus dem damaligen Verfahren gegen Rolf Z. vernichtet worden seien.
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom 18. Februar 2016 von Canan Bayram im Berliner Abgeordnetenhaus zu den Ermittlungen zum Mord an Burak Bektaş wurde bestätigt, dass im Dezember 2013 ein Abgleich mit der im Jahr 2006 in der Wohnung von Rolf Z. beschlagnahmten Munition stattfand. Der zurückliegende Aktenvorgang samt Asservaten war damals also noch vorhanden.
‚Diese Akte hätte eventuell Aufschluss darüber geben können, ob Rolf Z. die jetzt bei ihm aufgefunden Waffen schon 2006 besaß. In Presse- und Polizeimeldungen wurden sie zum Teil fälschlicherweise als ‚Schauwaffen‘ eingestuft, deren Besitz nicht unter das Waffengesetz fällt. Möglicherweise gibt die damals aufgefundene Munition auch Hinweise auf weitere nicht bekannte Waffen im Besitz von Rolf Z. oder sogar auf Zusammenhänge mit einem anderen Mord. Sollte diese Akte vernichtet worden sein, nachdem sie im Verfahren zu Burak Bektaş beigezogen wurde, ist dies ein Skandal und lässt Ähnlichkeiten zu den Ermittlungen zum NSU befürchten,‘ bewertet Mustafa Güneş diesen Sachverhalt.“



Zynischer Umgang mit den Angehörigen

In dem „Prozessbericht der ARI vom 4. Prozesstag“ zur Ermordung Luke Hollands wird berichtet: „Die Mutter von Burak Bektaş und sein jüngerer Bruder waren heute unter den Prozessbeobachter_innen. Zwei Angehörige eines möglicherweise von einem Rassisten ermordeten jungen Mannes besuchen einen Prozess, um den Eltern eines anderen Mordopfers bei zu stehen und müssen die Sicherheitskontrollen eines „Terrorprozesses“ über sich ergehen lassen. Seit dem Auffliegen des NSU scheint sich in der BRD nichts geändert zu haben. Sie werden wie Unterstützer_innen einer terroristischen Vereinigung behandelt, nur weil sie die Aufklärung des Mordes an Burak wollen, ihres Sohnes und Bruders, ihr gutes Recht – mehr nicht. (…)
Zum Abschluss des Prozesstages (…) gab das Gericht den Prozessbeteiligten Akten im ‚Selbstleseverfahren‘ bis zum 4. April mit. Durch dieses Verfahren sollen Akten, die neu dazu kommen, wie in diesem Fall das Durchsuchungsprotokoll der Wohnung von Rolf Z., seine Zustimmung zur DNA-Proben-Entnahme und vieles mehr, in den Prozess eingeführt werden ohne das sie extra Verlesen oder von einem Sachverständigen vorgestellt werden. Für den mutmaßlichen Mörder gab es ein Exemplar, für die Eltern von Luke Holland ebenfalls – über hundert Seiten auf Deutsch ohne Übersetzung. Dazu vom Richter den Spruch ‚Sie könnten sich mal mit einem Dolmetscher zu einer Lesestunde verabreden‘, ein Dolmetscher würde ihnen dafür gestellt. Die Eltern von Luke Holland leben in Manchester und werden bestimmt vom 23. März bis 4. April 2016 nicht in Berlin sein, um sich in einer ‚Lesestunde‘ über hundert Seiten Aktenmaterial übersetzen zu lassen. Das Pseudoangebot des Gerichts diente also eher dazu, den Nebenkläger_innen wiederholt klar zu machen, das sie vom Gericht keinerlei Empathie zu erwarten haben.“



Nazi-Gesinnung & Nazi-Sammlung des Rolf Z.

Der Bericht vom 6. Prozesstag (06.04.2016) der „Antirassistischen Initiative“ liefert Innenansichten des Nazi-Umfelds, der Nazi-Begeisterung des Angeklagten, sowie die „verständnisvollen“ Polizeiermittler, die ihn frei herumlaufen ließen: „Heute waren nur Bekannte und Freunde mit rechten Tendenzen aus dem Umfeld von Rolf Z. als Zeugen geladen. (...) Einer der Zeugen bezeichnete seinen ‚Freund‘, Rolf Z. allerdings als ‚politisch‘, er also mit seiner nationalsozialistischen Gesinnung nicht zurückhielt – trotzdem wollten sie (Bekannte und Freunde, TA) in ihren Zeugenaussagen die vielfältigen Nazidevotionalien als Spleen verkaufen. Keiner seiner ‚Freunde‘/Nazikumpels & Kumpellinen, die ihn teilweise seit Kindesbein kennen, hat sich an den Nazidevotionalien gestört oder etwas dagegen gesagt, natürlich nur um sich nicht streiten zu müssen. Der Spruch ‚Wer schweigt stimmt zu!‘ dürfte hier wohl gelten.
Nach den Zeugenaussagen läßt sich schon Mehreres sagen so z.B. dass seit vielen Jahren, wahrscheinlich auch schon bei der Durchsuchung 2006 die Wohnung von Rolf Z. voller Nazidevotionalien war. Säbeln, Gewehren, Hitlerbüste, Karte vom Deutschen Reich, Orden aus der Nazizeit, die harmlose Briefmarkensammlung aus ‚Deutschen Landen‘ – und die Polizei hat damals nur 75 Schuss Munition mitgenommen und das Verfahren eingestellt. Obwohl die Polizei Rolf Z. da schon am S-Bahnhof-Neukölln gezielt verhaftet hatte. Sie hätten also schon 2006 Rolf Z. ausheben können und vielleicht zwei Morde verhindern können – nur surprise surprise die Akten sind weg! – Wie sind da eigentlich die Löschfristen? Falls es 10 Jahre sind, waren diese am 20.09.2015 (Ermordung Lukes) noch nicht erreicht. Wenn derselbe Täter wieder mit demselben Delikt auffällig wird, dürfte die Löschfrist wohl hinfällig sein.
Aber weshalb geht es in diesem Prozess nur um Waffen, wenn eine ‚Flasche voller Schwarzpulver‘ hinter dem Kinderspielzeug für die Enkel ‚versteckt‘ war. Wieso geht es in der Anklageschrift nicht um Sprengstoff? Mit dem umfangreichen Werkzeug in der Wohnung könnte auch von einer Bombenwerkstatt gesprochen werden.“

Was braucht es noch um festzustellen, dass Rolf Z. ein Nazi-Anhänger ist? Er hat Waffen, Sprengstoff und Nazipropaganda gehortet, unter Mitwissen seiner „Bekannten, Freundin und Familie“, sowie der Polizei. Warum wurde ihm nicht das Handwerk gelegt? Die deutlichen Hinweise auf die Täterschaft von Rolf Z. beim Mord an Burak müssen sofort untersucht werden. Das Verharmlosen und bewusste Ignorieren vieler Fakten durch die Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) legen den Verdacht nahe, wie in vielen Fällen, Staat und Nazis arbeiten Hand in Hand. Das ist kein Parole, sondern offenbar bittere und tödliche Wahrheit



Ausblick

Der Mord an Burak B. wird nicht in den Aktenschränken der Polizeibehörden versenkt werden können. Denn die Eltern von Burak und Luke fordern mit viel Mut und Beharrlichkeit Aufklärung ein. Die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Familien, der Anwälte und der Initiative wird nicht ruhen. Dieser Staat kennt keine Gerechtigkeit, wir müssen sie erkämpfen!

Gegen Rassismus und Faschismus!



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