Deutsche Demokratische Republik –
Anspruch und Wirklichkeit
Antifaschistisch-demokratisch? Sozialistisch?
Teil 2
Kriegsende, Potsdamer Abkommen, SED-Gründung
Am 30. April 1945 wurde die Rote Fahne mit Hammer, Sichel und Stern von der Sowjetischen Armee auf dem deutschen Reichstagsgebäude gehisst. Am 1. Mai gab das Hauptquartier des deutschen Oberkommandos den Selbstmord Hitlers und die Berufung von Admiral Dönitz zu seinem Nachfolger bekannt. Am 2. Mai hatten die Sowjettruppen Berlin erobert.
Endlich am 8. Mai kapitulierte Hitlerdeutschland bedingungslos. So endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der völligen Niederwerfung des faschistischen Deutschlands. Damit wurde nicht nur der Krieg sondern auch die faschistische Herrschaft nach 12 Jahren beendet. Deutschland wurde von den Streitkräften der Anti-Hitler-Koalition besetzt.
Auf der Grundlage der von UdSSR, USA und England auf der Krim-Konferenz (Jalta, 4.-11. Februar 1945) angenommenen Prinzipien haben die Vertreter dieser Regierungen und der Frankreichs ein Abkommen über den Kontrollmechanismus in Deutschland unterzeichnet, nach dem die Grundforderungen der bedingungslosen Kapitulation umgesetzt werden sollten.
Am 5. Juni 1945 unterzeichneten die Bevollmächtigten der UdSSR, der USA, Englands und Frankreichs in Berlin die
Deklaration über die
Niederlage Deutschlands und die
Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland durch die Regierungen der vier Mächte.
Am 26. Juli 1945 wurde Deutschland für die Zeit bis zum Abschluss eines Friedensvertrages in vier Besatzungszonen eingeteilt: in eine östliche (sowjetische), eine nordwestliche (britische), eine südwestliche (amerikanische) und eine westliche (französische) Zone.
Die allgemeine Lage in Deutschland nach der Kapitulation...
Die Lage in Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation Hitlerdeutschlands wurde von den Besatzungsmächten bestimmt. Drei Besatzungsmächte waren imperialistische Mächte.
Wie sah aber die Lage Deutschlands aus Sicht der RevolutionärInnen aus? Welche Aufgaben standen für die antifaschistischen Kräfte und welche für die Kommunistische Partei auf der Tagesordnung?
Deutschland war eine – nach dem 2. Weltkrieg besetzte – imperialistische Großmacht. Auf der Tagesordnung des Klassenkampfes standen Sozialistische Revolution und Errichtung der Diktatur des Proletariats.
Vor der Errichtung des faschistischen Hitler-Regimes kämpfte die KPD gegen den deutschen Imperialismus für diese Ziele seit ihrer Gründung 1919.
Im Kampf gegen die faschistische Nazi-Herrschaft war jedoch vor allem der antifaschistische Kampf, die Einheitsfront der ArbeiterInnenklasse und eine antifaschistischen Volksfront notwendig.
Im Falle eines Erfolgs der antifaschistischen Volksfront, nach dem Sturz des faschistischen Nazi-Regimes, wäre eine antifaschistische Regierung der Einheitsfront möglich gewesen. Denn die Kräfte, die am antifaschistischen Kampf teilnehmen, sind nicht automatisch für eine sozialistische Revolution.
Die KPD und Gruppen sowie einzelne Mitglieder der SPD, die gemeinsam mit der KPD gegen die faschistische Herrschaft kämpften, schafften weder eine Einheitsfront der ArbeiterInnenklasse noch eine antifaschistische Volksfront aufzubauen. Natürlich gab es Kämpfe gegen den Hitler-Faschismus von allen antifaschistischen Kräften. Diese waren natürliche Verbündete im Kampf gegen die faschistische Herrschaft.
Allerdings stand das deutsche Volk in seiner großen Mehrheit bis „Fünf nach 12“ hinter dem faschistischen System und führte den Krieg bis zur Kapitulation. Es war nicht in der Lage, sich selbst und alle vom Nazi-Faschismus unterjochten Völker zu befreien.
Eine kleine Minderheit, vor allem KommunistInnen unter Führung der KPD und andere AntifaschistInnen schafften es nicht, größere Massenaktionen oder nennenswerte militärische Aktionen gegen die Nazi-Diktatur zu initiieren und zu leiten. Ihr Kampf in den Betrieben, Städten und auf dem Land, in Nazi-KZs und Gefängnissen war heroisch. Aber er fand unter den schweren Bedingungen der Illegalität statt.
Selbstkritisch stellte die KPD in ihrem „Aufruf“ vom Juni 1945 fest: „Wir deutschen Kommunisten erklären, daß auch wir uns schuldig fühlen, indem wir es trotz der Blutopfer unserer besten Kämpfer infolge einer Reihe unserer Fehler nicht vermocht haben, die antifaschistische Einheit der Arbeiter, Bauern und Intelligenz entgegen allen Widersachern zu schmieden, im werktätigen Volk die Kräfte für den Sturz Hitlers zu sammeln, in den erfolgreichen Kampf zu führen und jene Lage zu vermeiden, in der das deutsche Volk geschichtlich versagte.“
Die Befreiung von der faschistischen Herrschaft ist hauptsächlich von außen geschehen: durch die SoldatInnen der Anti-Hitler-Koalition, vor allem durch die Rote Armee.
Während der Herrschaft des Hitler-Faschismus waren alle Parteien außer der NSDAP verboten bzw. aufgelöst. Die KPD kämpfte weiter, obwohl ihre organisatorischen Strukturen fast vollständig zerschlagen worden waren. Allerdings haben all die Jahre faschistischer Herrschaft auch die KPD kräftemäßig sehr geschwächt.
Laut Angaben nach Kriegsende wurde etwa die Hälfte der KPD-Mitglieder von Nazi-Schergen ermordet. Die übergroße Mehrheit der überlebenden Mitglieder war im Exil oder innerhalb Deutschlands in KZs und Gefängnissen eingekerkert.
Die Mehrheit der noch in Deutschland lebenden KommunistInnen hatte keinen Kontakt mit dem ZK der KPD und kämpfte auf eigene Faust weiter. Selbst für die im Exil lebende KPD-Führung war es nicht einfach, sich regelmäßig zu treffen oder zu beraten. Das auf der Brüsseler Konferenz (3. bis 15. Oktober 1935) gewählte ZK trat zum ersten Mal auf der Berner Konferenz Anfang 1939 zu einer Plenartagung zusammen. Die Situation der KPD hat sich nach 1939, während des Zweiten Weltkriegs noch mehr verschlechtert.
Ausgehend von diesen kurz dargelegten Umständen mussten die KommunistInnen 1945 nach Kriegsende ihre Klassenkampfaufgaben neu festlegen.
Die militärische Niederlage des deutschen imperialistischen Staates veränderte nicht die Strategie der Etappe der Revolution, den Kampf für die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist aber nur mit einer ArbeiterInnenklasse und mit werktätigen Massen, die proletarisches Klassenbewusstsein entwickelt haben und für die sozialistische Revolution kämpfen, möglich. Das Bewusstsein der Mehrheit der Werktätigen war von deutschem Chauvinismus, Nationalismus, vor allem aber von der völkischen Ideologie des Nazi-Faschismus bestimmt und verseucht.
Mit ihnen konnte am Ende des Zweiten Weltkrieges, als der deutsche Imperialismus schwer angeschlagen und die politische Macht sozusagen auf der Straße lag, keine sozialistische Revolution organisiert werden. Daher war ein langfristiger Kampf für die sozialistische Revolution notwendig.
Eine Voraussetzung, die ArbeiterInnenklasse und Werktätigen für den Kampf für den Sozialismus zu gewinnen, war ein konsequenter antifaschistischer Kampf. Dieser erforderte nicht nur die Entnazifizierung von Verwaltung, Wirtschaft, Justiz, Sicherheitskräften etc. sondern auch den Kampf gegen die faschistische Ideologie, den deutschen Chauvinismus bzw. Nationalismus.
Da es weder eine starke KPD gab, noch die Mehrheit der ArbeiterInnenklasse und Werktätigen bereit war, für die sozialistische Revolution zu kämpfen, stand die Errichtung der Diktatur des Proletariats nicht auf der Tagesordnung.
Durch die verheerenden Kriegsgräuel, das Ausmaß des Genozid an den europäischen Juden, Sinti /Roma und die Niederlage des Nazi-Faschismus entwickelte sich allerdings innerhalb der ArbeiterInnen und Werktätigen auch eine antifaschistische Stimmung, die einen neuen Aufbruch forderte, und sich gegen Krieg und für Demokratie einsetze. Daran galt es für die KommunistInnen anzuknüpfen.
Auf der Tagesordnung stand der antifaschistische, demokratische Kampf. Politisches Instrument diesen zu führen, war die Schaffung einer antifaschistisch-demokratischen Einheitsfront, bzw. eines antifaschistisch-demokratischen Blocks.
Außerdem mussten die KommunistInnen auch den imperialistischen Charakter der drei Besatzungsmächte (USA, England, Frankreich), die in über zwei Drittel von Deutschland die Regierungsgewalt innehatten, in Betracht ziehen. Ein konsequenter und erfolgreicher antifaschistisch-demokratischer Kampf beinhaltete auch den antiimperialistischen Kampf. In diesem Kampf konnten sich die KommunistInnen und AntifaschistInnen nur auf die Sowjetunion und ihre Rote Armee stützen.
Bildung der SMAD in der Sowjetbesatzungszone (SBZ) und Aufruf der KPD
Am 9. Juni 1945 wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) gebildet und per „Befehl Nr. 1 des Obersten Chefs der SMAD“ am selben Tag bekannt gegeben. Die Aufgabe der SMAD war die Kontrolle der Erfüllung der Deutschland durch die bedingungslose Kapitulation auferlegten Bedingungen so wie die Verwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland.
Am 10. Juni wurde per „Befehl Nr. 2 des Obersten Chefs der SMAD“, Marschall der Sowjetunion, G. K. Shukow, in der SBZ die Bildung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien zugelassen. Gleichzeitig wurde der werktätigen Bevölkerung das Recht zur Vereinigung in freien Gewerkschaften und Organisationen zum Zweck der Wahrung der Interessen und Rechte der Werktätigen gewährt.
Am 11. Juni 1945 ging die KPD mit dem „Aufruf der Kommunistischen Partei Deutschlands“ an die Öffentlichkeit. Dieser Aufruf war die Grundlage, das „Programm“ für ein antifaschistisch-demokratisches, friedliebendes Deutschland. In dieser ersten programmatischen Erklärung nach Kriegsende blendete das ZK der KPD den Kampf gegen das kapitalistische System und den Kampf für die sozialistische Revolution völlig aus.
In Grundzügen wird in dem Aufruf folgendes ausgeführt: Die konkrete Lage wird als eine über Deutschland hereingebrochene Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes dargestellt.
Die Frage nach den Verursachern und wer die Verantwortung trägt, wird nicht damit beantwortet, dass das kapitalistisch-imperialistische System die Ursache ist und der Kampf gegen das System insgesamt geführt werden muss.
Stattdessen werden die Vertreter des faschistischen Deutschlands, Hitler, Göring, Himmler, Goebbels; die aktiven Anhänger und Helfer der Nazipartei; die Träger des reaktionären Militarismus, die Keitel, Jodl und Konsorten; die imperialistischen Auftraggeber der Nazipartei, die Herren von Großbanken und Konzernen, die Krupp, Röchling, Poensgen und Siemens als Schuldige benannt, die die Verantwortung tragen.
Diese Erklärung, wer daran Schuld ist und die Verantwortung trägt, wird dafür benutzt, den Kampf nur gegen einzelne FaschistInnen, gegen VertreterInnen der Großbanken und Konzerne, Junker und GroßgrundbesitzerInnen zu führen, aber nicht gegen das gesamte kapitalistische System.
Laut Aufruf der KPD „hat Hitler unser eigenes Volk ins Unglück gestürzt und es vor der gesamten gesitteten Menschheit mit schwerer Schuld und Verantwortung beladen.“ Hitler wird die „Gesamtschuld“ zugeschrieben, er habe das Volk ins Unglück gestürzt und dadurch mit Schuld beladen. Ausgeblendet wird damit, dass große Teile der Bevölkerung aktiv Hitler gewählt und hinter seiner imperialistischen Politik gestanden haben.
Damit wird die Mitschuld und Mitverantwortung des deutschen Volkes verwässert. Das trifft auch für die nachfolgende Einschätzung zu: „So wurde das deutsche Volk zum Werkzeug Hitlers und seiner imperialistischen Auftraggeber.“
In dem Dokument wird noch einmal auf die Mitverantwortung des Volkes verwiesen: „...das deutsche Volk einen bedeutenden Teil Mitschuld und Mitverantwortung für den Krieg und seine Folgen trägt. Nicht nur Hitler ist schuld an den Verbrechen, die an der Menschheit begangen wurden!“ Aber hier wird nur auf den Krieg und seine Folgen verwiesen. Die Verbrechen, die auch von einer Mehrheit des deutschen Volkes mit begangen wurden, werden nicht einmal erwähnt.
Also: Das deutsche Volk wurde betrogen und zum Werkzeug Hitlers gemacht … Fehlender Widerstand, Mitläufertum, Mittäterschaft, Nationalchauvinismus, Denunziantentum usw. – alles ein Ergebnis von „Hitlers Betrug am deutschen Volk“?
Das ist keine kommunistische Haltung gegenüber den werktätigen Massen. Stattdessen muss die Wahrheit – auch wenn sie noch so bitter ist – unmissverständlich und konsequent vor Augen geführt werden. Das Gewissen und Bewusstsein der Werktätigen hätte revolutionär aufgerüttelt und die eigene Mitverantwortung bewusst gemacht werden müssen.
Die KPD verliert in ihrem Aufruf kein Wort über den Kampf für die sozialistische Revolution und die Errichtung der Diktatur des Proletariats. Als Ziel in ferner Zukunft werden Sozialismus-Kommunismus nicht einmal thematisiert. Was wollte die KPD tatsächlich?
Die Antwort finden wir in folgendem Zitat:
„Mit Vernichtung des Hitlerismus gilt es gleichzeitig, die Sache der Demokratisierung Deutschlands, die Sache der bürgerlich-demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen, die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten. Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland. Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben, und zwar den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik mit allem demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk.“
Die KPD stellt sich mit diesem Aufruf auf eine antifaschistische-demokratische Grundlage. Die kommunistischen Ziele existieren hier nicht! Die KPD wendet sich in dem Dokument nicht vor allem an die ArbeiterInnenklasse und Werktätigen sondern spricht nur vom „deutschen Volk“.
Die antifaschistische Demokratisierung Deutschlands wurde notwendig, weil 12 Jahre lang der Faschismus herrschte. Weil die Mehrheit des deutschen Volks mit der faschistischen Ideologie, mit deutschem Chauvinismus vergiftet war. Weil oppositionelle Parteien oder Organisationen verboten waren. Weil die demokratischen Rechte für das Volk von den Nazis abgeschafft wurden etc. etc.
Für die KPD unter Führung von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und später Ernst Thälmann war die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland schon lange Geschichte… Sie kämpften schon nach der Novemberrevolution 1918 für die sozialistische Revolution.
Das Ziel der KPD 1945, „die Sache der bürgerlich-demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen“, wird damit begründet, dass die Weimarer Republik keine wirkliche Demokratie entwickelt hätte. Darin zeigt sich eine falsche Haltung gegenüber der bürgerlichen Demokratie. In der Epoche des kapitalistischen Imperialismus hat die Bourgeoisie ihre fortschrittliche Rolle, die sie gegenüber dem Feudalismus besaß, verloren. Eine demokratische Revolution unter Führung der Bourgeoisie kann die demokratische Umwälzung der Gesellschaft nicht konsequent vollbringen.
Ja, die Lage in Deutschland war 1945 noch nicht reif für ein Sowjetsystem, der antifaschistisch-demokratische Kampf für die Demokratisierung Deutschlands stand auf der Tagesordnung. Aber das dürfte auf keinen Fall für KommunistInnen ein Grund sein, den Kampf für die sozialistische Revolution links liegen zu lassen.
Die KPD benutzt diese Lage, um ihre Verteidigung einer parlamentarisch-demokratischen Republik zu rechtfertigen. Statt mit überzeugenden Argumenten zu begründen, warum zu diesem Zeitpunkt die sozialistische Revolution nicht auf der Tagesordnung stand.
Auf diesem Hintergrund erklärt die KPD in dem Aufruf das „Zehn Punkte-Programm“, was die gegenwärtig „unmittelbarsten und dringendsten Aufgaben auf diesem Wege sind“. Die „Zehn Punkte“ beinhalten antifaschistisch-demokratische Aufgaben:
Vollständige Liquidierung der Überreste des Hitlerregimes und der Hitlerpartei. Entnazifizierung! Wiederherstellung der Lebenshaltung des Volkes. Herstellung der demokratischen Rechte und Freiheiten des Volkes. Wiederaufrichtung der auf demokratischer Grundlage beruhenden Selbstverwaltungsorgane. Schutz der Werktätigen vor Unternehmerwillkür.
Enteignung der Nazibonzen und Kriegsverbrecher. Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten. Übergabe aller jener Betriebe, die lebenswichtigen öffentlichen Bedürfnissen dienen in die Hände der Selbstverwaltungsorgane.
Friedliches und gutnachbarliches Zusammenleben mit den anderen Völkern. Anerkennung der Pflicht zur Wiedergutmachung für die durch Hitleraggression anderen Völkern zugefügten Schäden.
Dieses „Zehn-Punkte-Programm“ wurde als Grundlage zur Schaffung eines Blocks der antifaschistischen demokratischen Parteien vorgeschlagen.
Am 15. Juni 1945, wurde der „Aufruf der SPD“ vom Zentralausschuss (ZA) der SPD veröffentlicht. Darin wird, „auf das wärmste“ der Aufruf des ZKs der KPD vom 11. Juni 1945 begrüßt und eine antifaschistisch-demokratische Republik gefordert. Viele Positionen des Dokuments stimmen mit dem Inhalt des KPD-Aufrufs überein.
Am 19. Juni 1945 wurde eine Vereinbarung zwischen dem ZK der KPD und dem ZA der SPD unterzeichnet. Ein gemeinsamer Arbeitsausschuss, bestehend aus je fünf Vertretern der beiden Zentralstellen wurde gebildet.
Dieser Arbeitsausschuss hatte folgende Aufgaben:
„1. Enge Zusammenarbeit bei der Durchführung der gemeinsam beschlossenen dringlichen Aktionsaufgaben zur Liquidierung der Überreste des Nazismus und zum Wiederaufbau des Landes auf sicherer Grundlage. Als Voraussetzung hierfür wird der Aufbau einer antifaschistischen, demokratisch-parlamentarischen Republik betrachtet, die die Fehler und Schwächen der Vergangenheit vermeidet und dem schaffenden Volk alle demokratischen Rechte und Freiheiten sichert.
2. Es sind alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mit allen anderen antifaschistischen demokratischen Parteien Vereinbarungen über die Bildung eines festen Blockes zu treffen.
3. Gemeinsame Vertretung der Interessen des schaffenden Volkes in Stadt und Land.
4. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen beider Parteien.
5. Gemeinsame Beratungen zur Klärung ideologischer Fragen.“
Im Juni konstituierte sich die Christlich-Demokratische Union (CDU) und im Juli die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD). Beide Parteien traten in ihren Gründungsaufrufen für die Einheit aller antifaschistisch-demokratischen Kräfte ein. Am 14. Juli vereinbarten die Vertreter von KPD, SPD, CDU und LDPD die Bildung eines Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien sowie eines gemeinsamen Ausschusses aus je fünf Vertretern zur Koordinierung einer gemeinsamen Politik.
„Der gemeinsame Ausschuß stellt sich folgende Hauptaufgaben:
1. Zusammenarbeit im Kampf zur Säuberung Deutschlands von den Überresten des Hitlerismus und für den Aufbau des Landes auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage. Kampf gegen das Gift der Naziideologie, wie gegen alle imperialistisch-militaristischen Gedankengänge.
2. Gemeinsame Anstrengungen zu möglichst raschem Wiederaufbau der Wirtschaft, um Arbeit, Brot, Kleidung und Wohnung für die Bevölkerung zu schaffen.
3. Herstellung voller Rechtssicherheit auf der Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
4. Sicherung der Freiheit des Geistes und des Gewissens sowie der Achtung vor jeder religiösen Überzeugung und sittlichen Weltanschauung.
5. Wiedergewinnung des Vertrauens und Herbeiführung eines auf gegenseitiger Achtung beruhenden Verhältnisses zu allen Völkern. Unterbindung jeder Völkerverhetzung.“
Potsdamer Konferenz –
Beschlüsse über Deutschland
Vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 fand in Potsdam die Konferenz der drei Mächte – UdSSR, USA und England – statt. Hier wurden die politischen und ökonomischen Prinzipien einer koordinierten Politik in Bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der gemeinsamen Kontrolle festgelegt.
Im September 1945 schloss sich auch Frankreich an die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz an.
„Das Ziel dieser Uebereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland. Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
Die Alliierten sind nicht gewillt, das deutsche Volk zu vernichten oder in die Sklaverei zu stürzen. Die Alliierten haben vor, dem deutschen Volk eine Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten, um zukünftig die Wiederherstellung seines Lebens auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage zu verwirklichen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit einen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
Entsprechend dieses Zieles wurden in 19 Punkten politische und wirtschaftliche Grundsätze festgelegt. Und in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krim-Konferenz wurde auch eine Übereinkunft zu Reparationen beschlossen. Wir fassen die wichtigsten Positionen zusammen:
Die höchste Regierungsgewalt in Deutschland wird in der jeweiligen Besatzungszone durch die jeweilige Besatzungsmacht und die ganz Deutschland betreffenden Fragen gemeinsam, durch den Kontrollrat ausgeübt.
Soweit es durchführbar ist, muss die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein.
Der Kontrollrat soll sich von den Zielen der Besetzung Deutschlands leiten lassen. Diese Ziele sind: Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Demokratisches, Friedliebendes und Einheitliches Deutschland.
A. Politische Grundsätze
Vorgesehen ist: Die völlige Abrüstung und Demilitarisierung Deutschlands sowie Liquidierung der gesamten deutschen Industrie, welche zur Kriegsproduktion genutzt werden kann bzw. deren Überwachung. Unabdingbar dafür: Völlige und endgültige Auflösung aller „Streitkräfte“, aller Nazi-Organisationen von SS, SA, SD und Gestapo bis hin zu den unteren Organisationen und Vereinen. Damit die Wiedergeburt bzw. Reorganisation des deutschen Militarismus und Nazismus für immer verhindert wird.
Damit nie wieder Naziorganisationen entstehen können, wird jede nazistische und militärische Propaganda untersagt. Das deutsche Volk soll überzeugt werden, dass es eine militärische Niederlage erlitten hat und es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es an Schuld auf sich geladen hat.
Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben soll vorbereitet werden.
Alle faschistischen Gesetze, insbesondere die rassistischen Gesetze müssen abgeschafft werden. Keine Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeine andere, wird geduldet werden.
Alle Mitglieder der Nazipartei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, sowie andere Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, müssen aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und von verantwortlichen Posten entfernt werden.
Das Erziehungswesen wird von nazistischen und militärischen Lehrsätzen befreit und die Entwicklung demokratischer Ideen möglich gemacht. Justiz und Verwaltung werden demokratisiert.
Die lokale Selbstverwaltung wird wiederhergestellt. In ganz Deutschland sind alle demokratischen Parteien zu erlauben und zu fördern. Ihnen wird das Recht eingeräumt, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.
„Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Transportwesens, des Verkehrswesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrats tätig sein.“
B. Wirtschaftliche Grundsätze
Mit dem Ziel, deutsches Kriegspotential zu vernichten, wird die Produktion von Waffen, Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln ebenso die Herstellung aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen verboten. Mit dem Ziel der Zerschlagung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen soll in kürzester Frist das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden.
Während der Besatzungszeit ist Deutschland als ein einziges wirtschaftliches Ganzes zu betrachten. Ein durch den Kontrollrat errichteter deutscher Verwaltungsapparat zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle ist zu schaffen.
Maßnahmen für die Bedürfnisse der Bevölkerung sollen unverzüglich getroffen werden:
„a) Durchführung der notwendigen Instandsetzung des Verkehrswesens, b) Hebung der Kohlenerzeugung, c) weitmöglichsten Vergrößerung der landwirtschaftlichen Produktion und d) Durchführung einer beschleunigten Instandsetzung der Wohnungen und der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen.“
Unabhängig davon wie die Reparationsansprüche oder Bestimmungen aussahen, wurde beschlossen, dass nach der Leistung der Reparationen dem deutschen Volke genügend Mittel zu belassen sind, um ohne eine Hilfe von außen existieren zu können.
Unter Kapitel „VI. Kriegsverbrecher“ wird folgende Übereinkunft erzielt:
„Die drei Regierungen bekräftigen ihre Absicht, diese Verbrecher einer schnellen und sicheren Gerichtsbarkeit zuzuführen. Sie hoffen, daß die Verhandlungen in London zu einer schnellen Vereinbarung führen, die diesem Zwecke dient, und sie betrachten es als eine Angelegenheit von großer Wichtigkeit, daß der Prozeß gegen diese Hauptverbrecher zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt.“
Auch der historisch bedeutsame Beschluss gegen den Revanchismus des deutschen Imperialismus für die Festlegung der Westgrenze Polens mit Deutschland, die Oder-Neiße-Grenze wird verabschiedet. Die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens sollte auf einer zukünftigen Friedenskonferenz im Friedensvertrag erfolgen.
Die Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien Deutschlands hat mit einer Erklärung am 12. August 1945 zu den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Stellung bezogen.
Vorweg wird die Zusammenarbeit und die feste Einheitsfront der vier Parteien begrüßt:
„In dieser Einheit liegt die Gewähr, daß der Nazismus mit allen seinen Mitteln ausgerottet wird, die unerhörten Verbrechen gegen unser Volk und gegen andere Völker ihre Sühne finden und Deutschland einer demokratischen Erneuerung entgegenführt wird.
Die Einheitsfront wird die Fehler verhüten, die nach dem Zusammenbruch von 1918 begangen wurden. Damals ermöglichte die Zersplitterung und Uneinigkeit der demokratischen Volkskräfte den Reaktionären, sich neu zu sammeln und ihren Machtapparat wieder aufzubauen. Hitler benutzte diesen Machtapparat, um den verbrecherischen Krieg zu führen, der dem deutschen Volk den größten Zusammenbruch seiner Geschichte brachte. Nie dürfen die verhängnisvollen Kräfte der Vergangenheit, die Kräfte des Militarismus, der Reaktion und des Hitlerismus wieder Gewalt über unser Volk bekommen.
Deshalb muß der Weg von 1945 ein neuer sein: der Weg der Demokratie, des Rechts und der Freiheit, des Friedens und der Achtung vor anderen Völkern. Die Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien wird diesen Weg gehen.
Die Beschlüsse der Berliner Konferenz stehen am Anfang dieses neuen Weges. Sie geben die Möglichkeit zur friedlichen Erneuerung unseres Vaterlandes. Diese Beschlüsse beruhen auf der durch die bedingungslose Kapitulation besiegelten militärischen Niederlage Deutschlands.
Das deutsche Volk muß die Verantwortung für die Ergebnisse des Hitlerregimes und die Folgen des Hitlerkrieges tragen. Angesichts der Ungeheuerlichkeiten deren sich das verhaßte Naziregime und seine Helfershelfer schuldig machten, können wir nicht über die Härte der Bedingungen klagen.“
Die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz und das Ziel der Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien Deutschlands stimmten inhaltlich überein:
Ein entnazifiziertes, entmilitarisiertes, demokratisches, einheitliches und friedliebendes Deutschland!
Das war das Ziel der Besatzungsmächte – zumindest damals auf dem Papier – und auch das Ziel der Einheitsfront. Eine kommunistische Partei darf aber ihr Ziel nicht mit dem demokratischen Kampf begrenzen! Die Übereinkunft der Besatzungsmächte war ein Kompromiss zwischen der sozialistischen Sowjetunion und den imperialistischen Mächten.
Für die Demokratisierung Deutschlands war das auch richtig.
Aufgabe der Kommunistischen Partei Deutschlands
war, während sie aktuell für Entnazifizierung, Entmilitarisierung und Demokratisierung Deutschlands kämpfte, von Anfang an den Zusammenhang zwischen dem Faschismus und Kapitalismus aufzuzeigen, den Kampf gegen den Kapitalismus und für den Sozialismus – unter Errichtung der Diktatur des Proletariats – zu propagieren und dafür zu kämpfen – dies wurde nicht genügend gemacht.
Selbstverwaltungsorgane in der SBZ
Mit Kriegsende und deutscher Kapitulation stand die Aufgabe auf der Tagesordnung, eine neue demokratische Verwaltung aufzubauen. In der SBZ wurden von den sowjetischen Militär-Kommandanturen die Funktionen der Bürgermeister, Stadt- und Landräte sowie der Aufbau von Landes- und Provinzialverwaltungen an die KommunistInnen und andere AntifaschistInnen übertragen. Der Aufbau dieser Selbstverwaltungen ging mit der Entnazifizierung Hand in Hand.
Die sowjetischen Militärkommandanten hatten die Anweisung, so schnell wie möglich arbeitsfähige Selbstverwaltungsorgane zu bilden und die Initiative der demokratischen Kräfte zu fördern. Die Bildung der neuen Selbstverwaltungsorgane verlief in den einzelnen Orten sehr unterschiedlich. In den meisten Städten und Dörfern mussten sie jedoch von den sowjetischen Militärkommandanten eingesetzt werden. Es war nicht leicht, eine richtige Wahl zu treffen. So blieb die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane in der ersten Zeit mitunter dem Zufall überlassen. Sie hing davon ab, inwieweit die demokratischen Kräfte aktiv in Erscheinung traten und organisiert waren.
In dem Maße, wie sich die Selbstverwaltungsorgane bewährten, wurden ihnen von den sowjetischen Besatzungsbehörden größere Vollmachten übertragen. Im Juli 1945 bestätigte die SMAD die von den Blockparteien eingereichten Vorschläge für die Bildung der Landes- und Provinzialverwaltungen.
Am 27. Juli 1945 erließ die SMAD den Befehl Nr. 17, der die Bildung von Deutschen Zentralverwaltungen in der SBZ vorsah, und zwar für folgende Bereiche:
Verkehrswesen, Nachrichtenwesen, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Industrie, Landwirtschaft, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung. Die Präsidenten dieser Organe wurden von den demokratischen Parteien vorgeschlagen und von der SMAD bestätigt.
Am 22. Oktober 1945 räumte die SMAD mit dem Befehl Nr. 110 den Landes- und Provinzialverwaltungen das Recht ein, Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, wenn diese den Gesetzen und Befehlen der SMAD nicht widersprachen. Bis dahin erlassene Gesetze und Verordnungen wurden rechtskräftig erklärt.
Diese Verwaltungen der Länder und Provinzen waren damals die höchsten deutschen Staatsorgane, die in sich gesetzgebende und vollziehende Gewalt vereinigten. Mit Unterstützung der sowjetischen Behörden wurde begonnen, eine Volkspolizei zu schaffen.
Der Aufbau neuer Verwaltungsorgane und die Entnazifizierung waren für KommunistInnen und AntifaschistInnen ein schwerer Kampf.
Die KommunistInnen und AntifaschistInnen hatten entweder nicht genügend Menschen für die Verwaltungsorgane oder die eingesetzten Menschen hatten keine Verwaltungserfahrungen. Diese Anstrengung war nur mit der Unterstützung der sowjetischen Militärbehörden zu bewältigen.
Bodenreform
Die KPD hatte schon in ihrem Aufruf vom Juni 1945 die Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten als eine dringende Aufgabe gestellt.
Entsprechend trug die KPD die Forderung nach einer demokratischen Bodenreform aufs Land und gewann die Masse der Bauern und Bäuerinnen und LandarbeiterInnen dafür. SozialdemokratInnen und GewerkschaftsfunktionärInnen, die die Notwendigkeit einer Bodenreform erkannten, wirkten bei der Aufklärung der Bauernschaft mit.
Schon Ende August 1945 wurde in vielen Dörfern eine Bodenreform verlangt. Nach Verhandlungen im Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien über diese Forderungen erfolgte eine Einigung.
Anfang September 1945 erließen mehrere Landes- und Provinzialverwaltungen in der SBZ die gesetzliche Verordnung zur Durchführung der demokratischen Bodenreform. Die erste Verordnung wurde am 3. September 1945 in Halle (SBZ) für die Provinz Sachsen beschlossen. Die Notwendigkeit der demokratischen Bodenreform wurde in dieser Verordnung so begründet:
„1. Die demokratische Bodenreform ist eine unaufschiebbare nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit. Die Bodenreform muß die Liquidierung des feudal-junkerlichen Großgrundbesitzes gewährleisten und der Herrschaft der Junker und Großgrundbesitzer im Dorfe ein Ende bereiten, weil diese Herrschaft immer eine Bastion der Reaktion und des Faschismus in unserem Lande darstellte und eine der Hauptquellen der Aggression und der Eroberungskriege gegen andere Völker war.
Durch die Bodenreform soll der jahrhundertealte Traum der landlosen und landarmen Bauern von der Übergabe des Großgrundbesitzes in ihre Hände erfüllt werden.
Somit ist die Bodenreform die wichtigste Voraussetzung der demokratischen Umgestaltung und des wirtschaftlichen Aufstiegs unseres Landes.
Der Grundbesitz soll sich in unserer deutschen Heimat auf feste, gesunde und produktive Bauernwirtschaften stützen, die Privateigentum ihres Besitzers sind.“
Das Ziel der Bodenreform war:
„a) das Ackerland der bereits bestehenden Bauernhöfe unter 5 Hektar zu vergrößern;
b) neue, selbständige Bauernwirtschaften für landlose Bauern, Landarbeiter und kleine Pächter zu schaffen;
c) an Umsiedler und Flüchtlinge, die durch die räuberische hitlerische Kriegspolitik ihr Hab und Gut verloren haben, Land zu geben;
d) zur Versorgung der Arbeiter, Angestellten und Handwerker mit Fleisch- und Milchprodukten in der Nähe der Städte Wirtschaften zu schaffen, die der Stadtverwaltung unterstehen, sowie den Arbeitern und Angestellten zum Zwecke des Gemüseanbaus kleine Grundstücke (Parzellen) zur Verfügung zu stellen;
e) die bestehenden Wirtschaften, die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und Experimentalzwecken bei den landwirtschaftlichen Lehranstalten sowie anderen staatlichen Erfordernissen dienen, zu erhalten und neue zu organisieren.“
Wer sollte enteignet werden?
„2. Folgender Grundbesitz wird mit allen darauf befindlichen Gebäuden, lebenden und totem Inventar und anderem landwirtschaftlichen Vermögen, unabhängig von der Größe der Wirtschaft, enteignet:
a) der Grundbesitz der Kriegsverbrecher und Kriegsschuldigen mit allem darauf befindlichen landwirtschaftlichen Vermögen;
b) der Grundbesitz mit allem darauf befindlichen landwirtschaftlichen Vermögen, der den Naziführern und den aktiven Verfechtern der Nazipartei und ihrer Gliederungen sowie den führenden Personen des Hitlerstaates gehörte, darunter allen Personen, die in der Periode der Naziherrschaft Mitglieder der Reichsregierung und des Reichstages waren;
3. Gleichfalls wird der gesamte feudal-junkerliche Boden und Großgrundbesitz über 100 Hektar mit allen Bauten, lebendem und totem Inventar und anderem landwirtschaftlichen Vermögen enteignet.
4. Der dem Staat gehörende Grundbesitz wird ebenfalls in den Bodenfonds der Bodenreform einbezogen, soweit er nicht für die Zwecke verwand wird, die unter der nachfolgenden Ziffer 5 dieses Artikels angeführt sind.“
Was der gesellschaftlichen Entwicklung dienen sollte, wurde nicht enteignet. Darunter auch:
„d) der Grundbesitz der Klöster, kirchlichen Institutionen, Kirchen und Bistümer.“
Die Vorbereitung und Durchführung der Bodenreform lag in den Händen der Kreis- und Gemeindeverwaltungen unter Kontrolle der Länder- und Provinzialverwaltungen.
Die demokratischen Selbstverwaltungsorgane, die die Bodenreform leiteten, legten deren Verwirklichung in die Hände der Landbevölkerung. Bodenkommissionen wurden gewählt, in denen sich insgesamt 52 292 ArbeiterInnen, Bauern und Bäuerinnen beteiligten.
Trotz heftigem Widerstand der Junker, Großgrundbesitzer und NaziaktivistInnen wurde die Bodenreform umgesetzt.
7 160 Großgrundbesitzer, die 2 517 357 Hektar Land besaßen und 4 537 aktive FaschistInnen und KriegsverbrecherInnen, die über 131 742 Hektar Land verfügten, wurden enteignet.
Die Lage der landlosen, armen Bauernschaft u.a. wurde verbessert. In diesem Sinne war das eine richtige demokratische Maßnahme. Das war aber keine sozialistische Umwälzung der Agrarverhältnisse. Durch Zuteilung des Bodens an die Bauern und Bäuerinnen als Privateigentum, wurde die Grundlage für eine neue Schicht von BesitzerInnen an Privateigentum geschaffen.
Das Privateigentum hatte nur die BesitzerInnen gewechselt, auch wenn es innerhalb des kapitalistischen Eigentumssystems einen Fortschritt bedeutete. Die Mittelbauernschaft wurde nach der Bodenreform zur vorherrschenden Kraft auf dem Lande.
Auf der Ersten Parteikonferenz wandte sich Walter Ulbricht gegen Beschuldigungen, die SED wolle eine zweite Bodenreform:
„Eine solche Absicht haben wir nicht, denn im Zweijahrplan haben wir ausdrücklich erklärt, daß die Bodenreform bereits beendet ist.
Aber es ist selbstverständlich, daß wir als Partei des schaffenden Volkes die Pflicht haben, die Willkürakte und Ausbeutungsmaßnahmen der Spekulanten gegenüber den Neubauern und den Klein- und Mittelbauern zu bekämpfen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den werktätigen Bauern systematisch zu helfen, damit sie die Möglichkeit bekommen, ihre Wirtschaft ertragreicher zu gestalten. Großbauern, die am Aufbau mithelfen und ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, werden den Schutz der Gesetze genießen.“
Die Bodenreform wurde Anfang September 1945 begonnen und ca. Mitte 1948 beendet. Eine politische Absichtserklärung der KPD (später der SED), den gesamten Grund und Boden langfristig gänzlich zu vergesellschaften, erfolgte nicht. Ein weiterer Beleg dafür, dass grundlegende sozialistische Ziele auch in der Bodenfrage nicht verfolgt wurden.
Der Weg zur Vereinigung von KPD und SPD
Der Vorsitzende des Zentralausschusses der SPD, Max Fechner, berichtete in der Zeitschrift „Einheit“, Nr. 1, Februar 1946 über die Einheit von SPD und KPD:
„Als ich schon vor der Wiedererrichtung der Parteien, den Genossen von der KPD vorschlug, nur eine Partei für die deutsche Arbeiterschaft neu zu gründen, wurde mir erwidert, zuerst müsse eine ideologische Klärung erfolgen.“
Entsprechend wurde in der „Vereinbarung des Zentralkomitees der Kommunistischen und des Zentralausschusses der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“
als fünfter Punkt „Gemeinsame Beratungen zur Klärung ideologischer Fragen“
als Aufgabe festgelegt.
Da sich die Organisationsstrukturen erst in der Aufbauphase befanden, gab es keine Möglichkeit in den Parteien – weder KPD noch SPD – darüber eine kollektive Diskussion zu führen. Mit der Vereinbarung vom 19. Juni 1945 hatten beide Parteien die Aktionseinheit geschaffen. Diese Aktionseinheit wurde jedoch lediglich als Antifaschistischer Block weitergeführt. Während der Aktionseinheit wurden auch gemeinsam organisierte Veranstaltungen durchgeführt. Aber eine wirkliche Klärung der ideologischen Unterschiede zwischen beiden Parteien hat nicht stattgefunden.
Nach der Potsdamer Konferenz wurde innerhalb kürzester Zeit die Politik der imperialistischen Besatzungsmächte klar: Sie wollen und werden die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz nicht einhalten.
Rückwirkend wird das von DDR-Historikern so eingeschätzt:
„Die sich bereits zu diesem Zeitpunkt ankündigende restaurative Entwicklung in den Westzonen bedeutete eine ernste Bedrohung der nationalen Einheit Deutschlands.“
Und je deutlicher sich antisowjetische Züge in der anglo-amerikanischen Politik abzeichneten, desto mehr bekam in den Westzonen die Reaktion Oberwasser.
Wie sollte dieser Gefahr begegnet werden? Darauf wurde in der DDR Geschichtsschreibung folgende Antwort gegeben:
„Dieser Gefahr konnte nur durch eine große Kraftanstrengung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten begegnet werden. Voraussetzung hierfür war, daß die Arbeiterklasse die Einheit ihrer Reihen festigte und sich in Gestalt einer marxistischen Einheitspartei eine Führung schuf, die dem Vordringen der restaurativen Kräfte Einhalt gebieten konnte. Auf die Tagesordnung rückte die Festigung der Aktionseinheit und die Vereinigung von KPD und SPD.“
Diese Logik wird auch in den vor der Vereinigung veröffentlichten Dokumenten vertreten. Das heißt, für die Einheit Deutschlands war die Einheit der ArbeiterInnenklasse notwendig und die Einheit der ArbeiterInnenklasse ist durch die Vereinigung von KPD und SPD möglich.
Das war der ausschlaggebende Gedanke für die Vereinigung beider Parteien. Schon am Ausgangspunkt legten sie ihre Standpunkte fest. Die Einheit der ArbeiterInnenklasse wurde nicht verteidigt, gefestigt, um den Klassenkampf für eine antifaschistisch-demokratische Volksmacht, gegen das kapitalistisch-imperialistische System und für eine sozialistische Revolution zu führen, sondern für die Einheit Deutschlands. Also wurde die nationale Frage zur Hauptfrage erklärt, die als erstes gelöst werden muss.
Auch die AnhängerInnen beider Parteien, bedingt durch die Annäherung der Mitglieder in der Aktionseinheit, drängten auf eine Vereinigung. Am 20. und 21. Dezember 1945 tagte eine „Gemeinsame Konferenz des ZA der SPD und des ZK der KPD“ mit den VertreterInnen der Bezirke.
Auf der Tagesordnung standen:
„1. Die Einheit der Arbeiterklasse, 2. Die Gemeindewahlen in der amerikanischen Besatzungszone, 3. Wie helfen die Arbeiterparteien beim Aufbau der Freien Gewerkschaften?“
An der Konferenz nahmen je 30 VertreterInnen von KPD und SPD aus den Bezirken sowie die beiden Parteileitungen teil. Daher auch der Name „Erste 60er Konferenz“. Die Beschlüsse dieser Konferenz wurden als Einleitung
„einer neuen Phase der Einheit der deutschen Arbeiterbewegung“
eingeschätzt. Die Grundlage der Vereinigung wurde damit gelegt. Die Aktionseinheit beider Parteien sollte zu ihrer organisatorischen Verschmelzung weiter entwickelt werden. Was sollte die als entscheidendes Dokument der Konferenz verabschiedete „Entschließung“ bewirken?
„Sie wird vom gesamten schaffenden deutschen Volk auf das freudigste begrüßt werden. Die Verwirklichung der Grundsätze dieses historischen Dokuments macht die Bahn frei zum demokratischen Neuaufbau Deutschlands, zur Sicherung des Friedens und der Einheit der Nation, zur Meisterung des deutschen Schicksals durch die geeinte Arbeiterschaft...“
Die in den Dokumenten klar festzumachende Grundhaltung beider Parteien wird deutlich. Ziel der Vereinigung: Demokratischer Neuaufbau Deutschlands, Sicherung des Friedens und Einheit der Nation! Das ist das minimale Programm.
Es wird auch die Frage behandelt,
„Was soll die neue, einheitliche Partei der sozialistischen Bewegung sein?“
Diese Frage wird noch nicht deutlich beantwortet.
„Die Konferenz hat zu ihrer Klärung eine Studienkommission gebildet, die sich aus je vier Genossen der beiden Parteien zusammensetzt.“
Trotzdem werden wesentliche Prinzipien benannt, welche im Programm festgehalten werden sollten.
„Grundsätzlich soll im Programm dieser Partei im Minimum die Vollendung der demokratischen Erneuerung Deutschlands im Sinne des Aufbaues einer antifaschistisch-demokratischen parlamentarischen Republik mit gesetzlich gesicherten weitgehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten der Arbeiter und Werktätigen festgelegt werden; im Maximum soll das Programm die Verwirklichung des Sozialismus auf dem Wege der Ausübung der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse im Sinne der Lehren des konsequente Marxismus sein, wie sie im ‚Kommunistischen Manifest‘, im Eisenacher Programm der deutschen Sozialdemokratie und in der Kritik von Marx und Engels zum Gothaer Programm festgelegt sind. Die Einheitspartei soll selbständig und unabhängig sein.“
Hier wird richtig zwischen dem Minimal- und Maximalprogramm unterschieden und als Maximalprogramm „die Verwirklichung des Sozialismus auf dem Weg der Ausübung der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse“ festgeschrieben. Illusion war aber dass diese Zielsetzung mit der SPD innerhalb der Einheitspartei machbar sein könnte.
Die „Zweite gemeinsame Konferenz“ (Zweite 60er Konferenz) fand am 26. Februar 1946 statt. Auf der Tagesordnung standen:
„1. der Entwurf über die Grundsätze und Ziele der SED, 2. der Entwurf eines Organisationsbeschlusses, 3. der Entwurf eines Parteistatuts der SED.“
Entwürfe wurden von der auf der „Ersten 60er Konferenz“ eingesetzten Studienkommission vorgelegt. Sie wurden einstimmig gebilligt, ergänzt mit in der Diskussion eingebrachten Veränderungen. Endgültig sollte auf dem für den 21. und 22. April 1946 geplanten Vereinigungskongress entschieden werden. Vorher wurden die auf der Konferenz gebilligten Entwürfe veröffentlicht und zur Beratung sowie Beschlussfassung weitergeleitet. Die Konferenz beschloss weiter, die Studienkommission in einen Organisationsausschuss zur Durchführung der Vereinigung umzubilden.
Somit war faktisch die Vereinigung der beiden Parteien von der „Zweiten 60er Konferenz“ beschlossen. Übrig blieb nur noch deren formelle Verwirklichung.
Am 2. und 3. März 1946 tagte die Parteikonferenz der KPD, an der 400 Delegierte teilnahmen.
„Probleme der Vereinigung von SPD und KPD“ und „Die nächsten Aufgaben in der antifaschistisch-demokratischen Einheitsfront“
standen auf der Tagesordnung. Der Entwurf „Grundsätze und Ziele der SED“
und der Entwurf für ein Statut wurden verabschiedet. Außerdem wurden Richtlinien der KPD zur Wirtschaftspolitik unter dem Titel:
„Neuaufbau der deutschen Wirtschaft“ und „Das Wohnungsprogramm der KPD“
beschlossen.
Am 19. und 20. April 1946 fanden der 15. Parteitag der KPD und der 40. Parteitag der SPD statt. Auf beiden Parteitagen wurde die Vereinigung beschlossen. Der Beschluss der KPD über
„Die Vereinigung der SPD und KPD zur SED“ besagte unter anderem: „Sobald in den Orten oder Bezirken die Vereinigung beschlossen und die Sozialistische Einheitspartei konstituiert ist, hat die Kommunistische Partei aufgehört zu existieren.“
Dieser Beschluss wurde für ganz Deutschland getroffen. Somit löste sich die KPD auf! Nur dort, wo die Vereinigung noch nicht verwirklicht ist oder verwirklicht werden konnte, existierte die KPD weiter.
Am 21. und 22. April 1946 fand der Vereinigungsparteitag von SPD und KPD statt und die Vereinigung zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wurde besiegelt.
Im nächsten Artikel unserer Serie werden wir uns mit den Gründungsdokumenten der SED und mit den weiteren Entwicklungen in der SBZ befassen.
1945
8. Mai: Bedingungslose Kapitulation Hitlerdeutschlands in Berlin 15. Mai: Herausgabe der ersten Nummer der „Täglichen Rundschau“ des Kommandos der Roten Armee für die deutsche Bevölkerung 18. Mai: Bildung des demokratischen Magistrats von Groß-Berlin mit KommunistInnen, SozialdemokratInnen, Gewerkschaftern und bürgerlichen Fachleuten 21. Mai: Erste Nummer der „Berliner Zeitung“ 31. Mai: Bildung des Kontrollrates in Deutschland mit den Oberbefehlshabern der bewaffneten Streitkräfte der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs 1. Juni: In Berlin wird aus bewährten AntifaschistInnen die neue Polizei aufgebaut 5. Juni: Unterzeichnung der Deklaration über die Niederlage Deutschlands und Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland durch die vier Alliierten Mächte 9. Juni: Die Sowjetische Militärverwaltung übernimmt die höchste Regierungsgewalt in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 10. Juni: Befehl Nr. 2 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung gestattet die Bildung antifaschistischer Parteien und Massenorganisationen in der SBZ 11. Juni: Aufruf des Zentralkomitee (ZK) der KPD an das deutsche Volk mit einem Aktionsprogramm zur Schaffung eines antifaschistisch-demokratischen Deutschlands 13. Juni: Erste Nummer der „Deutschen Volkszeitung“, Zentralorgan der KPD 15. Juni: Im Aufruf des Zentralausschusses (ZA) der SPD zum demokratischen Neuaufbau Deutschlands wird das Aktionsprogramm der KPD begrüßt und zum Aufbau der Parteiorganisationen aufgefordert Der Vorbereitende Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin ruft zum Aufbau neuer, freier Gewerkschaften auf 19. Juni: Das ZK der KPD und der ZA der SPD vereinbaren in Berlin die Zusammenarbeit der beiden Parteien und bilden einen zentralen Arbeitsausschuss 7. Juli: Erste Nummer des Zentralorgans der SPD, „Das Volk“ 11. Juli: Die Alliierte Militärkommandantur übernimmt die Kontrollfunktion über Groß-Berlin. Durch die gemeinsame Besetzung Berlins, die darauf beruht, dass Berlin zum Sitz des Kontrollrates als des obersten Machtorgans für ganz Deutschland bestimmt wurde, wird die Zugehörigkeit ganz Berlins zur sowjetischen Besatzungszone nicht berührt 13. Juli: Erste gemeinsame Versammlung von 400 FunktionärInnen der KPD und der SPD in Berlin-Prenzlauer Berg 14. Juli: Vertreter der KPD, SPD, CDU und LDPD vereinbaren in Berlin die Zusammenarbeit im Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien und bilden einen Ausschuss 16. Juli: Bestätigung der Provinzialverwaltung Sachsen und der Landesverwaltung Thüringen durch den Chef der Sowjetischen Militärverwaltung 17. Juli – 2. August: Dreimächtekonferenz in Potsdam, die grundlegende Beschlüsse für die Neuordnung Deutschlands und Europas fasst – „Potsdamer Abkommen“. Während der Konferenz wird der Rat der Außenminister gebildet 26. Juli: Die Europäische Konsultativkommission beschließt, Deutschland für die Zeit bis zum Abschluss eines Friedensvertrages in vier Besatzungszonen einzuteilen 10. August: Bildung der Deutschen Zentralverwaltungen in der SBZ Ende August-Anfang September: In der sowjetischen Besatzungszone schließen sich LandarbeiterInnen, Bauern/Bäuerinnen und UmsiedlerInnen der im Aktionsprogramm der KPD erhobenen Forderung nach Aufteilung des Großgrundbesitzes an 3. September: Die Provinzialverwaltung Sachsen erlässt die Verordnung zur Durchführung der demokratischen Bodenreform und beginnt mit ihrer Durchführung 4. September: Beschluss des ZK der KPD und des ZA der SPD, in gemeinsamen Funktionärskonferenzen in allen Orten die Notwendigkeit der Bodenreform zu propagieren 8. September: Aufruf des ZK der KPD zur Durchführung der demokratischen Bodenreform 9. September: Die Bezirkskonferenz der SPD in Chemnitz bekräftigt die volle Übereinstimmung mit der KPD in allen wirtschaftlichen und politischen Fragen und die enge Zusammenarbeit mit ihr 6. Oktober: Bildung des Arbeitsausschusses von SPD und KPD für Groß-Berlin 10. Oktober: Der Alliierte Kontrollrat nimmt das „Gesetz über die Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen“ an 18. Oktober: Aufruf des ZA der SPD und des ZK der KPD zur demokratischen Schulreform. 20. Oktober: Der Alliierte Kontrollrat unterzeichnet die Proklamation an das deutsche Volk über Grundprinzipien der Gerichtsreform 30. Oktober: Befehl Nr. 127 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien 1. – 9. November: Anlässlich des 28. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution finden zahlreiche gemeinsame Versammlungen von KPD und SPD statt 4. November: Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung über die Aufstellung von Wirtschaftsplänen für das Jahr 1946 durch die deutschen Verwaltungen 1. – 3. Dezember: Erste Tagung der Landesjugendausschüsse der SBZ in Berlin 20. – 21. Dezember: Die gemeinsame Konferenz des ZK der KPD und des ZA der SPD mit den Vertretern der Bezirke beschließt die Vorbereitung der Vereinigung von KPD und SPD 1946 23. Januar: Offener Brief des ZA der SPD und des ZK der KPD an alle Mitglieder zur Durchführung gemeinsamer Mitgliederversammlungen 30. Januar: Großkundgebung des Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien der SBZ in Berlin zur Schaffung der staatlichen Einheit der deutschen Nation in einer unteilbaren demokratischen Republik 3. – 5. Februar: Erste zentrale Kulturtagung der KPD in Berlin 9. Februar: Erste Nummer der „Einheit“, des theoretischen Organs von KPD und SPD 9. – 11. Februar: Gründungskongress des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die SBZ. Die Delegierten beschließen Programm und vorläufige Satzungen des FDGB und fordern die Vereinigung von KPD und SPD bis zum 1. Mai 1946 26. Februar: Die zweite Konferenz des ZA der SPD und des ZK der KPD mit den Vertretern der Bezirke nimmt die Entwürfe für die „Grundsätze und Ziele“ und das Statut der Sozialistischen Einheitspartei an und stellt sie den Mitgliedern zur Diskussion 2. – 3. März: Die Konferenz der KPD beschließt die Einberufung ihres 15. Parteitages zum 19./20. April 1946 7. März: Gründung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) 9. – 31. März: Kreisdelegiertenkonferenzen der KPD und der SPD in den Ländern und Provinzen der SBZ beschließen die Vereinigung der Kreisorganisationen 4. April: Das zentrale Maikomitee für die SBZ ruft zu einheitlichen Maidemonstrationen auf 6. April: In allen Ländern und Provinzen der SBZ führen KPD und SPD Landes- bzw. Provinzparteitage durch, auf denen die Vereinigung der beiden Parteien beschlossen wird 7. April: Vereinigungsparteitage der SPD und der KPD in allen Ländern und Provinzen der SBZ 19. – 20. April: Der 40. Parteitag der SPD und der 15. Parteitag der KPD beschließen die Vereinigung von KPD und SPD 21. – 22. April: Vereinigungsparteitag der SPD und der KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands – SED |